Am 24.9.2023 feiert Michael Rudolf seinen 75. Geburtstag. Einen Großteil dieses Dreiviertel-Jahrhunderts hat er dem Erbrecht und – besonders bedeutsam für Zerberus – der Verbreitung des Wissens um das Erbrecht gewidmet. Die Anfänge hiervon gehen wahrscheinlich bis an den Beginn seines Berufslebens, also die Zeit als selbstständiger Repetitor, zurück. Die wirkliche Spezialisierung auf das Erbrecht begann aber im Jahr 1988, also in einer Zeit, als die Beschäftigung mit der Materie noch eine echte Pionierarbeit bedeutete, und weder spezialisierte Fachzeitschriften noch die heute als selbstverständlich wahrgenommene Flut an Handbüchern, Kommentaren und Monografien existierten. Das alles lag damals noch in einer weit entfernten und völlig ungewissen Zukunft.
Diese Ausgangslage hat Michel Rudolf damals aber nicht abgeschreckt, im Gegenteil: er hatte die Vision der Spezialisierung auf Erbrecht und Vermögensnachfolge. Und diese hat er dann konsequent weiterentwickelt, man könnte sagen, sich ihr mit Haut und Haaren verschrieben. Und das mit Erfolg!
Im Jahr 1995 gründete Michael Rudolf gemeinsam mit einigen Mitstreitern die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), die heute nicht nur einen der größten deutschen Zusammenschlüsse von Erbrechtlern darstellt, sondern auch seit Gründung dieser Zeitschrift im Dezember 1999 unsere Herausgeberin ist. So gesehen, kann man Michael Rudolf mit Fug und Recht nicht nur als einen der Väter der DVEV, sondern auch der ZErb und des zerb verlag (also auch von Zerberus) bezeichnen.
Aber nicht nur in administrativer bzw. organisatorischer Hinsicht hat Michael Rudolf Großes geleistet, auch als Referent (für Laien und Fachleute) sowie als Autor hat er gewirkt und sich hervorgetan. Sein erstes Buch, Handbuch der Testamentsauslegung und -Anfechtung, erschien erstmalig im Jahr 2000 im Deutschen Anwaltverlag, inzwischen gehört es mit einem erweiterten Autorenkreis zu den Standardwerken zu diesem Thema, dem als Hommage an den Jubilar auch das vorliegende Heft gewidmet ist.
Auch Michael Rudolfs Mitwirkung an anderen, nicht allein seinen Namen tragenden, Werken soll aber nicht vergessen werden. Dies umso mehr, als beispielsweise Anwaltformulare Erbrecht inzwischen bereits in der 7. Auflage vorliegt und auch Damrau/Tanck sowie das Handbuch Pflichtteilsrecht längst und zu Recht zum literarischen Establishment zu zählen sind.
Viele Gründe also, diesen besonderen Geburtstag und unseren Jubilar ausgiebig und angemessen zu feiern. Eine gute Gelegenheit hierzu wäre eigentlich das 26. Deutsche Erbrecht-Symposium (Symposium bedeutet übrigens Trinkgelage – wenn das bei einem Verbindungsstudenten kein Zufall ist …) in Heidelberg – auch eine längst etablierte und u.a. auf die Initiative von Michael Rudolf zurückgehende Institution. Dieses endet allerdings einen Tag zu früh. Mithin bleibt ZErberus nichts anderes übrig, als diese Glückwünsche schon vorher schriftlich zu übermitteln.
Es gratulieren ganz herzlich die Schriftleitung, die Mitherausgeber sowie alle, die an der tatsächlichen Entstehung der Hefte beteiligt sind. Lieber Michael Rudolf, wir danken für vielfältige Denkanstöße, das unermüdliche Schaffen und die immer wieder gelungene Motivation, die Themen Erbrecht und Vermögensnachfolge voranzubringen.
Gleichzeitig verbinden wir mit unserem Dank aber auch ebenso herzliche Glückwünsche für die Zukunft sowie die Hoffnung auf viele weitere Inspirationen und die Weisheit einer – Verzeihung, aber die Haarfarbe passt inzwischen – Grauen Eminenz des Erbrechts!
ZErb 9/2023, S. I