Herausgegeben von Prof. Dr. Michael Fischer, Dr. Roland Jüptner, Dr. Armin Pahlke, Thomas Wachter
Haufe Mediengruppe Freiburg 2010, 2. Auflage, 1200 Seiten, 169 EUR
Das ErbStG ist durch Reformen und Gesetzesänderungen geprägt. Zum 1.1.2009 hat der Gesetzgeber mit dem ErbStRG auf den Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006 reagiert, in dem die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG aF) auf die sich nach § 12 ErbStG aF ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt worden ist. Mit Einführung des ErbStRG sind das ErbStG und das BewG in Teilen reformiert worden. Die Neuerungen umfassen im Kern die Vorschriften über die Wertermittlung (§§ 10 und 12 ErbStG), die Verschonung (§§ 13 bis 13c ErbStG), den Steuertarif (§ 19 ErbStG), die Freibeträge (§ 16 ErbStG) und die Ausweitung der Steuerbefreiung auf Familienheime (§ 13 Abs. 1 Nrn. 4 b und 4 c ErbStG). Das BewG wurde insbesondere hinsichtlich der Bewertung von Grundbesitz, nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen (§§ 157 ff BewG) geändert. Zum 1.1.2010 sind weitere Gesetzesänderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten, mit dem die Bundesregierung auf die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise reagiert hat. In erbschaftsteuerlicher Hinsicht wurden hierbei insbesondere die Bedingungen der Unternehmensnachfolge durch Modifizierung der §§ 13 a, 19 a ErbStG entschärft; darüber hinaus sind die Steuersätze unter anderem für Geschwister, Neffen und Nichten durch Änderung des § 19 ErbStG herabgesetzt worden.
Angesichts der Veränderungen, die das Erbschaftsteuerrecht erfährt, ist es als Rechtsanwender wichtig, den aktuellen Stand des reformierten Rechts und die Entwicklungen in Verwaltungspraxis, Rechtsprechung und Schrifttum zu kennen. In jeder Hinsicht bietet sich hierfür die 2. Auflage des Praxis-Kommentars aus dem Haufe-Verlag als Informationssystem an. Wachter, Verfasser der besonders anspruchsvollen Kommentierung der Unternehmensnachfolge, ist als Mitautor hinzugekommen. Renommierte Autoren aus Wissenschaft (Fischer), Rechtsprechung (Horn, Kobor, Pahlke), Verwaltung (Jüptner, Längle) und Beraterpraxis (Arlt, Götz, Schiffer, Wachter) bereiten das Erbschaftsteuerrecht aus allen Blickwinkeln des Rechts systematisch auf. Wie bereits die 1. Auflage des Praxis-Kommentars, bietet auch die 2. Auflage eine DVD- und Online-Version, die jeweils zahlreiche ergänzende Arbeitshilfen wie Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen, Formulare sowie Musterverträge enthält. Insbesondere die Online-Version gewährleistet durch ihre ständige Aktualisierung eine zeitnahe Aufbereitung der Rechtsentwicklung.
Das Werk selbst, das sich auf dem Rechtsstand Anfang Mai 2010 befindet, zeichnet sich in allen Bereichen durch eine ausführliche und zugleich präzise Aufarbeitung der mit dem ErbStG zusammenhängenden streitigen Rechtsfragen aus und achtet dabei stets auf engen Praxisbezug. Die Kommentierung berücksichtigt die Gesetzesänderungen aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes.
Nach einer ausführlichen Einordnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in das deutsche Recht sowie das europäische Gemeinschaftsrecht orientiert sich der Kommentar systematisch an den Normen des ErbStG und bindet dabei zahlreiche Gestaltungshinweise ein. Im Zusammenhang mit der Generalverweisungsnorm des § 12 ErbStG in das BewG erläutert Horn die entsprechenden Bewertungsvorschriften. Umfangreich sind daneben die Darstellungen von Fischer zu den praxisrelevanten Themen der Vererbung von Personengesellschaftsanteilen. Wachter zeigt in seiner Kommentierung anschaulich anhand von Beispielen und Gestaltungshinweisen die Chancen und Risiken der Verschonungsregeln (§§ 13 bis 13 c ErbStG) auf. Als hilfreich erweisen sich darüber hinaus die Ausführungen von Arlt zum internationalen Erbschaftsteuerrecht.
Die Neuauflage des Praxis-Kommentars aus dem Haufe-Verlag ist sehr gelungen; sie bietet auf 1200 Seiten eine verständliche, übersichtliche und fundierte Darstellung des Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes sowie des Bewertungsrechts; aufgrund des hohen Praxisbezugs empfiehlt sich das Werk als Komplett-Informationssystem.
Dr. Andreas Richter, LL.M. (Yale)