Bereits der Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1992 begründete die Aufgabe und Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaften für Maßnahmen zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen. Diese Aufgabe wurde durch den Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 aus der "dritten" in die "erste" Säule überführt. Damit hat die Europäische Gemeinschaft insbesondere auch eine Kompetenz zur Vereinheitlichung des Internationalen Privatrechts und des Internationalen Zivilverfahrensrechts erhalten (vgl. Art. 61 lit. c iVm Art. 65 lit. b EG-Vertrag). Auf dieser Basis wurde 1998 ein Aktionsplan erstellt (Wiener Aktionsplan). Dieser stellte unter anderem auch den Erlass von Maßnahmen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts in Aussicht. Auf dieser Basis wurde von der Kommission der Auftrag zu einer rechtsvergleichenden Studie über das internationale Erb- und Erbverfahrensrecht erteilt. Diese im Herbst 2002 fertiggestellte Studie untersuchte das materielle und internationale Erbrecht in den damals noch 15 Mitgliedsstaaten. In einer abschließenden Zusammenfassung regte die Studie an, auf europäischer Ebene nicht nur einheitliche Regeln zur internationalen Zuständigkeit der Gerichte in erbrechtlichen Angelegenheiten sowie zur Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen zu schaffen, sondern zugleich auch das Internationale Privatrecht zu vereinheitlichen und einen einheitlichen europäischen Erbschein zu schaffen.
Am 10. und 11. Mai 2004 fand mit Unterstützung der Europäischen Kommission in Brüssel eine Konferenz unter Beteiligung von Wissenschaftlern und Praktikern aus der gesamten Union unter dem Titel "Harmonisierung des internationalen Erbrechts in der Europäischen Union" statt, auf der die Ergebnisse und Vorschläge der Studie eingehend diskutiert, insgesamt aber weitgehend gebilligt wurden. Die Kommission hat daraufhin am 1. März 2005 ein aus 39 Fragen bestehendes sog. Grünbuch zum Erb- und Testamentsrecht veröffentlicht. Das Grünbuch lehnte sich eng an die Vorschläge und Schlussfolgerungen der Studie an. Aus ganz Europa gingen bis zum Dezember 2005 auf das Grünbuch über 50 Stellungnahmen ein. Parallel dazu wurde im November 2005 im Europäischen Parlament eine Expertenanhörung veranstaltet. In Folge legte der Berichterstatter des parlamentarischen Rechtsausschusses, Giuseppe Gargani, am 16. Oktober 2006 einen ausführlichen Entwurf für eine Verordnung vor, der vom Europäischen Parlament durch Entschließung vom 16. November 2006 positiv bewertet wurde.
Anschließend wurde mehrfach von der Kommission die Fertigstellung und Publikation eines Vorschlags für eine entsprechende Verordnung angekündigt. So sollte schon im Jahre 2007 ein erster interner Entwurf fertiggestellt sein. Nachdem zuletzt für April 2009 die Veröffentlichung eines Vorschlags für eine Verordnung in Aussicht gestellt worden war, ist nun am 14. Oktober 2009 der Vorschlag zu einer Verordnung veröffentlicht worden (im Weiteren: Vorschlag). Offen bleibt dabei, ob die letzte Zeitverzögerung dadurch bedingt war, dass der Verordnungsentwurf noch nicht fertig gestellt war oder ob politische Erwägungen im Zusammenhang mit der Ratifikation des Verfassungsvertrags die Verantwortlichen bei der Kommission bewogen haben, den Vorschlag noch einige Zeit zurückzuhalten.