Die Jahrestagung 2010 des VorsorgeAnwalt e.V. fand am 24.9.2010 in Hamburg statt. Der VorsorgeAnwalt e.V. ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die sich auf die Gestaltung von Vorsorgeregelungen und auf die Übernahme von Bevollmächtigungen spezialisiert haben.

Schwerpunkt des ersten Tagungsteils war die weitere Verbreitung des Vereinsanliegens. Ein gesteigertes Problembewusstsein ist in der Bevölkerung sowie bei sich mit diesem Thema befassenden Berufsträgern festzustellen. Unzureichende Vorsorgeregelungen können den Beteiligten im Ernstfall viel Mühe bereiten und Streit unter Angehörigen entfachen. Insbesondere besteht die Gefahr, dass der Wille des Vollmachtgebers bzw. des Verfassers der Patientenverfügung nicht umgesetzt wird. Die Qualität von Vorsorgeregelungen ist aber oftmals noch nicht ausreichend, was an der Vielzahl der laienhaften oder durch nicht spezialisierte Rechtsanwälte und Notare erstellten Vorsorgeregelungen liegt. Der Lösungsansatz, den der VorsorgeAnwalt e.V. bietet, ist allerdings noch nicht allgemein verbreitet. Die Möglichkeit, dass Rechtsanwälte als Teil ihrer anwaltlichen Tätigkeit Bevollmächtigungen übernehmen können, ist zudem noch ungewohnt.

Hier wurde bei der Tagung festgestellt, dass auf allen Ebenen weiter Aufklärung notwendig ist. Dies wird auch in Zukunft dadurch geschehen, dass direkt die Bevölkerung informiert wird. Es wird zudem vermehrt der Austausch mit anderen Organisationen wie Testamentsvollstreckervereinigungen, Betreuungsbehörden usw. gesucht werden. Auch ein politischer Ansatz ist gefragt, da das Ziel des Vereins, Vorsorgeregelungen zu stärken, dem politischen Ziel der Verringerung der Zahl von Betreuungen entgegenkommt.

Im zweiten Teil der Veranstaltung ging es um die praktische Arbeit bei der Übernahme von Bevollmächtigungen als VorsorgeAnwalt. Anhand eines konkreten Falls wurden Möglichkeiten des strukturierten Vorgehens dargestellt: Selbst auszuführende wurden von delegierbaren Aufgaben abgegrenzt, Probleme und Konfliktpunkte wurden aufgezeigt. Es war bestand Einigkeit darüber, dass die möglichst weitgehende Verwirklichung der Vorstellungen des Mandanten sowie dessen medizinisch-pflegerische und menschliche Versorgung im Mittelpunkt stehen müssen, auch wenn Konflikte, wie beispielsweise mit Banken, oft Ressourcen erheblich beanspruchen.

Für die Erläuterung einer 24-Stunden-Pflege war als Referent Herr Petermann von der Linara GmbH gewonnen worden. Er schilderte anschaulich und fundiert die Möglichkeiten einer 24-Stunden-Pflege im eigenen Heim des Betroffenen. Dabei wurde auch im Gespräch mit den Vereinsmitgliedern nicht an rechtlich und tatsächlich problematischen Punkten vorbeigegangen, sondern gezeigt, dass nur eine rechtlich fundierte und gesetzmäßige Durchführung für die Beteiligten ein Gewinn ist.

Nach diesem anspruchsvollen Programm gab es im Übrigen Gelegenheit zum Austausch unter den Mitgliedern und damit zur Vertiefung der gemeinsamen Arbeit. Die nächste Jahrestagung wird im Mai 2011 in München stattfinden.

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