Kroiß/Ann/Mayer (Hrsg.)
Baden-Baden 3. Aufl. 2010, 270 Seiten, 188 EUR
Der von Kroiß, Ann und Mayer herausgegebene Band zum Erbrecht aus der Reihe "Nomos-Kommentar" liegt nunmehr in der dritten Auflage vor. Der flüchtige Leser mag sich fragen, warum er von den ersten beiden Auflagen nichts mitbekommen hatte. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich hinter dem "Nomos-Kommentar" der frühere "Anwaltskommentar" verbirgt, der jetzt erstmalig mit Namen und Layout seine neue Verlagsheimat herausstellt. Geblieben ist die bewährte Verbindung zum Deutschen Anwaltverein. Nach wie vor können Verlag und Herausgeber auf eine durchweg hochkarätige Autorenschaft aus Wissenschaft und Praxis zurückgreifen, die für Solidität und Kompetenz steht. Drei Auflagen in nur gut sechs Jahren sprechen eine deutliche Sprache und lassen den Schluss zu, dass sich der Kommentar gut etabliert hat. Diesen Erfolg wird auch die Neuauflage des Erbrechtsbandes fortsetzen, zumal der Kreis der Autoren nur geringe Veränderungen erfahren hat. Inhaltlich setzt die Neuauflage die zum 1. Januar 2010 durch das Gesetz zur Reform des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft getretenen Neuerungen ebenso um wie die Veränderungen im Verfahrensrecht durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die am 1. Oktober 2009 in Kraft traten. Dies geschieht durchweg auf dem schon bekannten guten Niveau und mit stetem Blick für praktische Bedürfnisse.
Zu den Besonderheiten dieses Kommentars gehören neben den siebzehn Länderberichten, die sich vor allem aufgrund der Zunahme grenzüberschreitender Erbfälle einer wachsenden Bedeutung erfreuen, die durchgängigen Anhänge zu den einschlägigen steuerrechtlichen Aspekten (Pohl). Damit wird – in einem Kommentar dieses Zuschnitts einmalig – der durchaus gelungene Versuch unternommen, Erb- und Erbschaftsteuerrecht miteinander zu verzahnen.
Unverständlich ist, dass sich neben den genannten Länderberichten zwar auch ein Abschnitt zum internationalen Erbschaftsteuerrecht (Reich) findet, das Erbkollisionsrecht aber keine eigenständige Kommentierung im Band 5 erfahren hat. Dieses ist redaktionell ungewöhnlich mit sonstigen Kommentierungen zum IPR in Band 1 der Gesamtausgabe des Nomos-Kommentars zusammengefasst, wo sie der flüchtige Leser wohl nicht vermutet und was die Hinzuziehung eines zusätzlichen Bandes im Rahmen grenzüberschreitender Fallgestaltungen notwendig werden lässt.
Besonders erwähnenswert ist der Abschnitt über das Estate Planning (Werkmüller), dem nunmehr auch eine eigenständige Bearbeitung über die Stiftungserrichtung von Todes wegen (Schewe) zur Seite gestellt worden ist. Mit beiden Anhängen bewegt sich der Kommentar schon ein Stück weit in Richtung eines Handbuchs zur Nachlassplanung und bietet mehr als manches Konkurrenzwerk.
Breite und Tiefe der einzelnen Kommentierungen unterscheiden sich naturgemäß bei einem Vielautorenwerk wie dem zu besprechenden. Durchweg wird aber das aktuelle Recht praxisnah und anschaulich aufbereitet. Der Leser findet stets rasche Orientierung. Wissenschaftliche Fundiertheit und eine umfassende Darstellung einzelner Sach- und Streitstände sind jedoch nicht durchgängig vorhanden und werden auch nicht in jedem Fall wenigstens mittels eines Fußnotenverweises präsentiert. Auch die Auswertung der aktuellen Aufsatzliteratur vermag nicht immer zu überzeugen.
Zusammengefasst bietet der aktuelle Nomos-Kommentar zum Erbrecht eine Fülle von praxisrelevanten Informationen. Für die tägliche Arbeit in Kanzlei, Notariat und Gericht wird er sich – auch in der dritten Auflage – rasch zu einem wichtigen Hilfsmittel entwickeln. Mehr bietet nur noch ein Großkommentar.
Prof. Dr. iur. Knut Werner Lange, Universität Bayreuth