In jüngster Zeit haben sich gleich mehrere BFH-Senate zur Problematik der Doppelbesteuerung des gleichen Sachverhaltes mit Einkommen- und Schenkungsteuer geäußert.[37] Wurde in früheren Entscheidungen die genannte Doppelbesteuerung unter Verweisung etwa auf "jeweilige Sachgerechtigkeiten"[38] oder auf "verschiedene Ebenen"[39] noch hingenommen, wendet sich der BFH senatsübergreifend in den Senaten II[40], VI,[41] VIII[42] und X[43] seit 2011 mit einer Vielzahl von Entscheidungen hiervon ab. Es soll im Ergebnis "zuverlässig vermieden" werden, "dass ein und derselbe Zufluss sowohl mit Erbschaft- als auch mit Einkommensteuer belastet wird".[44]

Der BFH versucht im Ergebnis in allen aktuellen Entscheidungen, durch Gesetzesauslegung eine heute als unbotmäßig erachtete Doppelbelastung eines einzigen steuerlichen Sachverhaltes mit Einkommen- und Schenkungsteuer abzuwenden. Es ist davon auszugehen, dass der BFH auch in Zukunft in den Entscheidungen seiner neueren Linie folgen wird.

Dies ist im vorliegenden Fall auch unschwer dadurch möglich, dass man die Norm des § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG – anders als das offenbar die Finanzverwaltung gerne möchte – restriktiv im Sinne des historischen Gesetzgebers dahingehend auslegt, dass hiermit nur tatsächlich bestehende Gesetzeslücken und/oder Vollzugsdefizite im Sinne einer Missbrauchsvermeidungsvorschrift geschlossen werden sollen.

Vom Bestehen derartiger Gesetzeslücken oder Vollzugsdefizite kann in den Fällen der Auskehrung von satzungsgemäßen Stiftungsleistungen von Auslandsstiftungen an Begünstigte im Inland – wie oben unter Abschnitt 2. c) dargelegt – aber keine Rede sein, vielmehr entspricht der ausländische Sachverhalt exakt demjenigen eines Inlandssachverhaltes, bei dem nach hM ausschließlich eine Besteuerung mit Einkommensteuer sachgerecht ist.

[37] Vgl. hierzu ausführlich Kess, Das Verhältnis der Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Einkommensteuer: die aktuelle Rechtsprechung des BFH und ihre möglichen Konsequenzen, ZEV 205 254–260.
[38] Zitiert nach Kess, Das Verhältnis der Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Einkommensteuer: die aktuelle Rechtsprechung des BFH und ihre möglichen Konsequenzen, ZEV 2015, S. 254 mwN.
[39] Zitiert nach Kess, Das Verhältnis der Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Einkommensteuer: die aktuelle Rechtsprechung des BFH und ihre möglichen Konsequenzen, ZEV 2015, S. 254 mwN.

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