Hierunter fallen u.a.

(Zusatz) –Kosten für im Zusammenhang mit der Tilgung oder Erfüllung von
Erblasserschulden und Erbfallschulden,
Kosten eines Sachverständigen zur Wertermittlung bei Pflichtteilsansprüchen
Kosten eines Rechtstreits mit Nachlassgläubigern[29]
[29] Vgl. im einzelnen Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 10 Rd.-Nr. 216.

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