Auch in der Beratungsphase im Vorfeld von Schenkungen kann es erforderlich sein, einen Gutachter zur Wertermittlung hinzuzuziehen. Ob dessen Kosten erstattungsfähig sind, ist in den gleichlautenden Erlassen der Obersten Finanzbehörde nicht geregelt. Rechtsprechung hierzu existiert nicht. Im Zweifel wird die Finanzverwaltung eine Analogie zu den Steuer- und Rechtsberatungskosten herstellen mit dem Ergebnis: nicht abzugsfähig.

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