Die interessengerechte Nachfolgeplanung hängt davon ab, welche Ziele die Eltern bzw. Erblasser anstreben.

Aus unterschiedlichen Beziehungskonstellation können differenzierende Wünsche für die Gestaltung der Nachfolgeregelungen resultieren.

Entscheidend für die interessengerechte Gestaltung des Nachlasses ist es, herauszuarbeiten, welche Ziele die Testierenden anstreben. Zu unterscheiden ist insbesondere, ob eine Bevorzugung der jeweils eigenen Kinder vor den Stiefkindern oder eine Gleichbehandlung aller Kinder gewünscht ist. Dabei ist bei der Gestaltung auch zu berücksichtigen, ob die Testierenden miteinander verheiratet sind.

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