Die sog. Patchwork-Familien[1] treten in vielfältigen Erscheinungsformen auf und haben ihre Ursache sowohl in hohen Scheidungszahlen als auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie in der ebenfalls gestiegenen Anzahl von Folgeehen. Daher gibt es nicht "die" Stieffamilie, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Familienformen, in denen entweder zu den biologischen Elternteilen ein sozialer Elternteil hinzutritt oder ein verstorbener Elternteil durch einen sozialen Elternteil ersetzt wird.[2]

Unabhängig von der jeweiligen Form bzw. des jeweiligen Typus der Stieffamilie lautet eine gängige Definition von Stieffamilie wie folgt:

Zitat

"Eine Stieffamilie ist eine um Dauer bemühte Lebensgemeinschaft, in die mindestens einer der Partner mindestens ein Kind aus einer früheren Partnerschaft mitbringt, wobei das Kind bzw. die Kinder zeitweise auch im Haushalt des jeweils zweiten leiblichen Elternteils leben kann bzw. können".[3]

Die Definition schließt sowohl verheiratete Paare, nichteheliche Lebensgemeinschaften, eheliche oder nichteheliche Paare mit getrennten Haushalten (Living-Apart-Together) sowie Alleinerziehende mit ein. In der Statistik werden Stieffamilien üblicherweise als Familien erfasst, in denen Kinder, die aus früheren Partnerschaften stammen, im Haushalt leben. Als Abgrenzung dazu wird hier die Kernfamilie als Familie definiert, die aus einem verheirateten Elternpaar mit leiblichen Kindern besteht.[4]

[1] Vgl. Stief- und Patchworkfamilien in Deutschland, Monitor Familienforschung Ausgabe 31, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
[2] Bien/Hartl/Teubner, Stieffamilien in Deutschland 2002, S. 10.
[3] Döring, Familienglück im zweiten Anlauf, S. 5.
[4] Lück/Ruckdeschel, Bevölkerungsforschung Aktuell 2/2019, 3.

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