Christoph Althammer (Hrsg.)
Verlag C.H.Beck, 2014, 448 S., 129 EUR
ISBN 978-3406658198
Das internationale Ehescheidungsrecht der Europäischen Union verteilt sich überwiegend auf zwei große Regelungswerke: Die Verordnung Nr. 2201/2003 vom 27. November 2003 (Brüssel II a-VO) enthält die zivilprozessualen Regelungen zur internationalen Zuständigkeit und grenzüberschreitenden Anerkennung von Urteilen auf dem Gebiet der Ehescheidung und der Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung. Das kollisionsrechtliche Gegenstück zur Bestimmung des auf die Ehescheidung anwendbaren Rechts (Scheidungsstatut) stellt die Verordnung Nr. 1259/2010 vom 20.12.2010 (Rom III-Verordnung) dar, die aber nur im Rahmen der "verstärkten Zusammenarbeit" ergehen konnte und in mittlerweile 16 Mitgliedstaaten angewandt wird. Außerdem gilt für die Mitgliedstaaten das Haager Kinderschutzübereinkommen vom 19.10.1996 (KSÜ). Dieses enthält Regeln sowohl zum anwendbaren Recht wie auch zur internationalen Zuständigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen. Da im Bereich der internationalen Zuständigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten die Brüssel II a VO Vorrang genießt, gilt in diesen Beziehungen das KSÜ nur mit seinen Rechtsanwendungsregeln.
In internationalen Sachverhalten ist es bisweilen schon schwierig genug, anhand einer konkreten Kollisionsnorm das anwendbare Recht zu bestimmen. Noch schwieriger kann es werden, wenn zunächst aus dem Geflecht der nationalen und internationalen Rechtsquellen die für das deutsche Gericht maßgebliche Kollisionsnorm herausgefiltert werden muss. Das vorliegende Werk bietet mit seiner auf ein begrenztes Sachgebiet bezogenen Zusammenfassung aller relevanten Quellen die Möglichkeit eines kompakten und gut vernetzten Überblicks, der eine rasche Orientierung ermöglicht und die Gefahr des zeitraubenden Verzettelns vermeidet.
Die Zusammenfassung der inhaltlich zusammengehörenden Verordnungen in einem einheitlichen Werk bietet zudem die Möglichkeit einer verstärkten Betrachtung der inhaltlichen Zusammenhänge. So wird herausgearbeitet, dass bei der Bestimmung der gerichtlichen internationalen Zuständigkeit für die Scheidung im Rahmen der Brüssel II a-VO der gewöhnliche Aufenthalt der Eheleute nach den selben Grundsätzen zu bestimmen ist, wie bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts nach den Regeln der Rom III-VO. Andererseits ist im Rahmen der Brüssel II a-VO Raum dafür, den gewöhnlichen Aufenthalt minderjähriger Kinder für Sorgerechtsmaßnahmen nach anderen Maßstäben zu bestimmen, als den gewöhnlichen Aufenthalt ihrer Eltern für die Scheidung. Daher kann Verlag und Herausgeber für die Zusammenfassung in einem handlichen Buch nicht genug gedankt werden.
Der Herausgeber hat die Kommentierung einem Team noch relativ junger, IPR-erfahrener und vielversprechender Wissenschaftler und Praktiker anvertraut. Die Autoren haben die zu den noch neuen Rechtsquellen bestehende Literatur und Rechtsprechung umfassend und sorgfältig ausgewertet. Soweit individuell möglich, wurden hierbei auch Quellen aus anderen Mitgliedstaaten berücksichtigt. Die Kommentierung ist kompakt aber jederzeit gut lesbar, umfassend aber dennoch übersichtlich, das Werk gibt den individuellen Ansichten der Autoren Raum, bleibt aber praxisbezogen. Kurzum: Jeder Nutzer wird hiermit seine Freude haben.
Autor: Dr. Rembert Süß
Dr. Rembert Süß, Rechtsanwalt, Würzburg
ZErb 2/2015, S. 068