Walter Zimmermann (Hrsg.)
zerb verlag, 1. Auflage 2013, 1479 Seiten, gebunden, 139,– EUR
Mit dem neuen "Praxiskommentar Erbrechtliche Nebengesetze" betritt Prof. Dr. Walter Zimmermann nahezu unberührtes Terrain der juristischen Fachliteratur: Die erbrechtlichen Nebengesetze. Bislang standen Erbrechtspraktikern hierzu sowohl in Papier-, aber auch in elektronischer Form nur sehr eingeschränkt Querschnittskommentierungen zur Verfügung. Anspruch des vorliegenden Werkes ist es, die zwischen dem 5. Buch des BGB, dem ErbStG und dem BewG bestehende Lücke zu füllen.
Das Buch befasst sich mit einer Vielzahl von Nebengesetzen zum BGB-Erbrecht und kommentiert sie auszugsweise. Hierzu gehören die einschlägigen Regelungen aus AGB-Banken, BeurkG, BNotO, DONot, EGBGB nebst EUErbVO, FamFG, GBO, GrdstVG, HeimG, HGB, HöfeO, InsO, KonsG, KostO, Landesrechten in Nachlasssachen, LPartG, LwVG, MiZi, PStG, RPflG, RVG, SGB I, SGB II, SGB XII, VerschG, VVG, ZPO, ZVG und aus zwischenstaatlichen Abkommen auf dem Gebiet des Erbrechts. Die beachtliche inhaltliche Bandbreite des Werkes sucht ihresgleichen und zeigt, dass es Herausgeber und Autoren Ernst ist mit einem echten Lückenschluss in der erbrechtlichen Bibliothek.
Die insgesamt 16 Bearbeiter kommen aus der Anwaltschaft, dem Notariat, den Gerichten und der Wissenschaft. Fast alle Autoren sind in den von ihnen besprochenen Bereichen tätig oder wenigstens nachhaltig publizierend aufgefallen. Die "alten Hasen" unter den Verfassern wie nicht zuletzt der Herausgeber selbst oder Prof. Dr. Jürgen Damrau überzeugen bei den von ihnen besprochen Regelungen wie zu erwarten durch kompakte und anschauliche Darstellungen. Um ein breiteres Bild von dem Werk zu zeichnen, soll im Folgenden beispielhaft auf die Kommentierungen von drei anderen Verfassern näher eingegangen werden.
Dr. Dierck Bredemeyer bespricht in dem Abschnitt AGB-Banken die Regelungen zur Legitimation von Erben gegenüber Banken. Anhand der einschlägigen Rechtsprechung werden der zivilrechtliche Kontext und die Grenzen des Regimes der AGB-Banken aufgezeigt. Für ein besseres Verständnis der Materie sorgen Beispielsfälle. Für die nächste Auflage des Kommentars könnte einzig ergänzend an einen Minimalexkurs über die parallele Regelung der Nr. 5 AGB-Sparkassen nachgedacht werden.
Besonders hervorzuheben im vorliegenden Buch ist der Abschnitt zum Konsulargesetz (KonsG) von Prof. Dr. Volker Grau. Die bei Erbfällen mit Auslandsberührung (z. B. bei Versterben oder Beteiligten im Ausland) insbesondere in den ersten Tagen erforderlichen Kenntnisse über Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten deutscher Konsularbeamten werden einschließlich des Themas Kosten absolut praxisnah dargestellt. Nichts anderes gilt für die Erläuterungen der erbrechtsrelevanten Vorschriften des Personenstandsgesetzes (PStG) – wiederum von Grau.
Gleichermaßen kompakt werden von Dr. Andreas Möller die Zuständigkeiten nach dem RPflG dargestellt. Erläutert wird vor allem, wer im nachlassgerichtlichen Verfahren bei Gericht wann der richtige Ansprechpartner ist. Entgegen häufiger Auffassung ist dies eben nicht bundesweit einheitlich. Ein Schwerpunkt des Abschnitts liegt entsprechend auf der in der Praxis oftmals übersehenen Regelung des § 19 Abs. 1 RPflG. Nur ein paar Bundesländer haben von der dortigen Ermächtigung Gebrauch gemacht und den Richtervorbehalt für einzelne Geschäfte aufgehoben.
Insgesamt leistet die Querschnittskommentierung trotz seiner nur rund 1500 Seiten weit mehr als eine erste Orientierung innerhalb fast aller Nebengebiete der Erbrechtspraxis. Es wird eine Vielzahl von Aspekten dargestellt, für die bislang vielerorts eine fortlaufende Anschaffung aktueller Spezialwerke nicht zu leisten war. Die Verfasser schaffen es durchweg, die erbrechtlichen Nebengesetze kompakt und verständlich für die beratende Praxis darzustellen. Soweit ausnahmsweise Fragen offen bleiben, finden sich stets Hinweise auf weiterführende Literatur. Für die Erbrechtpraxis ist der neue Kommentar von Zimmermann damit in jeder Hinsicht ein echter Gewinn.
Autor: Wolfgang Krüger LL.M.
Wolfgang Krüger LL.M., RA, FAErbR und FAFamR, Köln