Auch existiert ein den deutschen Regeln entsprechendes Pflichtteilsrecht in Singapur nicht. Stattdessen trifft der Inheritance (Family Provisions) Act (Chapter 138) Regelungen, die die Versorgung von hinterbliebenen Ehegatten, unverheirateten Töchtern, minderjährigen Söhnen oder behinderten Kindern (Söhne und Töchter) sicherstellen sollen. Es geht dabei ausdrücklich nur um einen begrenzten Unterhaltsanspruch.

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