Die diesjährige Tagung des VorsorgeAnwalt e.V. fand am 20. April 2012 in Frankfurt am Main statt. Sie war außerordentlich gut besucht. Bei 40 Teilnehmern war auch der letzte Platz besetzt.
Das Hauptthema der Tagung hieß "Vorsorgevollmacht und Banken". Hierzu wurden am Vormittag zwei Referate gehalten und es wurde ausführlich diskutiert. Zunächst sprach der Fachanwalt für Erbrecht sowie für Bank- und Kapitalmarkrecht Alexander Knauss, danach Rechtsanwalt Arndt Kalkbrenner vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. Die Diskussion fand auf hohem Niveau statt, da viele Teilnehmer sich schon intensiv in Theorie und Praxis mit dem Thema befasst haben. Zudem waren mit Herrn Dr. Siegfried Platz, Dozent an der Sparkassenakademie Hannover, und dem Fachanwalt für Erbrecht Dieter Trimborn von Landenberg noch weitere Fachautoren anwesend, die sich und ihre Kenntnisse einbrachten. Dargestellt wurden formale Fragen wie die Identifikationspflichten nach dem Geldwäschegesetz und der Abgabenordnung. Die Unterschiede zwischen Vorsorge- und Bankvollmachten wurden erläutert und es wurde der Frage nachgegangen, ob bei Gemeinschaftskonten die Bevollmächtigung durch einen der Berechtigten ausreicht.
Besonders kontrovers wurden praktische Fragen der Akzeptanz von Vorsorgevollmachten durch Banken diskutiert. So wird die Tätigkeit einem Bevollmächtigten, der "nur" über eine Vorsorgevollmacht verfügt, oft – unter Umständen auch formal rechtmäßig – erschwert, etwa indem die Banken das Online-Banking oder auch Karten zur Bargeldabhebung verweigern. Wichtig war es, die Interessen beider Seiten zu beleuchten: Die Banken wünschen sich Sicherheit und auch Standardisierung. Das hat für Kunden und deren Vertreter oft Mühen und tatsächlich auch immer wieder nicht gewünschte Betreuungen zur Folge.
Ein nach Ansicht des VorsorgeAnwalt e.V. bei Vorsorgevollmachten zentrales Problem spiegelt sich auch hier wieder: Vorsorgevollmachten werden reihenweise und ohne fachliche Beratung ausgestellt. Sowohl bei "Mustern" aus dem Internet als auch bei vielen "Formularen" von Notaren bestehen juristische Probleme, die die Anwendung später erschweren. Aufwendige Prüfungen und Ablehnungen bei Banken sind die Folge. Hinzu tritt der sich ausweitende Missbrauch von unbeschränkten Vorsorgevollmachten, dem durch die undifferenzierte Förderung der Vorsorgevollmachten und die unbedachte Erteilung durch unberatene Personen Vorschub geleistet wird. Auch insofern bestehen bei Banken Vorbehalte, um bei Missbrauchsfällen nicht selbst zu haften.
Es bestand bei den Teilnehmern Einigkeit, dass das Thema "Vorsorgevollmachten und Banken" nicht nur den VorsorgeAnwalt e.V. weiter beschäftigten wird.
Weitere für die umfassende Vorsorge relevante Themen wurden mittags behandelt. Die Rechtsanwältin und Fachbuchautorin Désirée Goertz zeigte beim Vortrag "Bestattungsrecht in der Praxis", welche Rechtspositionen bei einer Bestattung aufeinandertreffen können und wie durch eine gute Gestaltung vorgesorgt werden kann. Von der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH erläuterte Herr Stefan Friedel die Möglichkeiten, eine Grabstelle individuell und gepflegt zu halten, ohne Angehörige mit einer Grabpflegeverpflichtung zu belasten. Frau Dr. Daniela Bulach von der Deutschen Stiftung Organspende erklärte rechtliche und tatsächliche Umstände der Organspende und wies dabei auf das Problem hin, dass in Anordnungen in einer Patientenverfügung und in einer Organspendeverfügung Widersprüche gesehen werden können, die eine Organspende verhindern. Der Nachmittag stand schließlich im Zeichen des Marketings. Hingewiesen wurde auf den überarbeiteten und erweiterten Internetauftritt des VorsorgeAnwalt e.V. und den neuen Blog, in dem Neuigkeiten des Vorsorgerechts wiedergeben werden (http://blog.vorsorgevollmacht-anwalt.de). Zentrales Thema war das Marketing-Instrument des sogenannten "Laienvortrags". Einzelne Mitglieder des VorsorgeAnwalt e.V. stellten ihr Vorgehen in unterschiedlichen Konstellationen vor, von dem Vortrag bei einer gemeinnützigen Organisation über den im Business-Club bis hin zur selbst organisierten Veranstaltung. Mit der Darstellung und Diskussion der Ergebnisse einer Umfrage zu der Praxis und dem Erfolg von Laienvorträgen wurde das Thema weiter vertieft.
Vereinsintern wurde das erfreuliche anhaltende Wachstum des VorsorgeAnwalt e.V. festgestellt und es wurde die weitere Förderung der fachlichen Kompetenz der Mitglieder sowie des Marketings erörtert. Im zweiten Halbjahr des Jahres 2012 wird es vereinsinterne Intensiv-Fortbildungen zum Vorsorgerecht und ein offenes Spezialseminar "Patientenverfügung intensiv" zusammen mit der DVEV geben. Die nächste Jahrestagung findet in Berlin statt, voraussichtlich Ende Mai 2013.
Autor: Dr. Dietmar Kurze , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Geschäftsführer des VorsorgeAnwalt e.V.