Das sogenannte "Wachkoma" ist für jüngere Menschen eine, im Vergleich zu älteren Menschen, deutlich größere Gefahr, als etwa eine fortgeschrittene Demenz. Es tritt z. B. durch Unfälle im Straßenverkehr oder beim Sport ein, besonders bei Einwirkungen auf das Gehirn durch Sauerstoffmangel oder starke Erschütterung. Die akute Situation sowie das äußerliche Erscheinungsbild der Betroffenen ("schlafgleich") und deren oft relativ niedriges Alter bereiten den Angehörigen häufig erhebliche psychische Probleme.
Die Entscheidung über die Geltung der Patientenverfügung für den Fall eines "Wachkomas" ist bei jungen Menschen daher besonders wichtig. Allerdings sind für eine gute Beratung auf Seiten des Mandanten eine hohe Bereitschaft zur Befassung mit diesem Thema und beim Berater eine entsprechende Kompetenz notwendig.
Problematisch, weil irreführend, ist schon die Bezeichnung "Wachkoma". Der Betroffene befindet sich weder im "Koma", noch ist sein Bewusstsein "wach", selbst wenn ein körperlicher Zyklus vorliegen kann. Alternativbegriffe sind "appalisches Syndrom", "vegetativer Zustand" und "permanenter vegetativer Status (PVS)", die allerdings von Mandanten schlechter verstanden werden. Wichtig ist: Nach sicheren medizinischen Kenntnissen ist bei dem hier gemeinten Zustand nicht mehr von einem Bewusstsein auszugehen. Als Bewusstsein wird die Fähigkeit, Erfahrungen und Erlebnisse unterschiedlicher Art zu machen und zu haben, verstanden. Nach drei bis zwölf Monaten ist zudem eine Dauerhaftigkeit anzunehmen. Eine letzte Sicherheit, insbesondere vor Fehldiagnosen, kann es aber nicht geben.
Vielen Menschen sind diese Umstände nicht bekannt. Statt Fehldiagnosen zu befürchten, wird eher eine kleine Chance der Genesung angenommen. Insofern von falschen Voraussetzungen ausgehend, entscheiden sich allerdings die meisten Menschen im Ergebnis aber nicht anders, als sie es bei umfassender Aufklärung getan hätten: Eine Lebenserhaltung wird abgelehnt. Ein Existieren in diesem Zustand mit einer minimalen Chance auf Besserung – ob nun durch eine "Spontanheilung" oder Erkennen einer Fehldiagnose – wird nicht gewünscht.
Die Formulierungsvorschläge für die Geltungsanordnung bei dem sogenannten "Wachkoma" sind in allen Mustern lang. Ungünstig ist es, wenn dadurch die Verständlichkeit leidet. Bei allen Vorbehalten dem Begriff "Wachkoma" gegenüber, sollte er zumindest als umgangssprachliche Bezeichnung enthalten sein, damit der Verwender erkennt, um welche Problematik es geht. Zudem sind ergänzende mündliche und schriftliche Erläuterungen durch den Berater sinnvoll.