Die Schnittmenge von Erb- und Urheberrecht ist spannungsgeladen und stets ein Konfliktfeld zwischen Erblasser, Erben und Testamentsvollstrecker (siehe schon Gergen, ZErb 2/2009). Perpetuieren die Urheber-Erben den Erblasser immer vollumfänglich? Es ist hier klar zwischen Persönlichkeits- und Vermögensrecht zu differenzieren. Der Beitrag wirft aus ungarisch-deutscher Perspektive Licht auf diese Frage.

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