Aus betriebswirtschaftlicher Sicht bietet die Unfallschadenregulierung für die Anwaltschaft eine geradezu fabelhafte Perspektive: Der Markt ist riesig: 90 % der Unfallschäden werden ohne Anwalt reguliert. Das Produkt ist hervorragend: Die Kompetenz der Verkehrsanwälte bei der Unfallschadenregulierung wird durch niemanden erreicht oder gar übertroffen. Der Preis ist unschlagbar: Für den Mandanten in der Regel kostenlos.
Entgegen dieser positiven Aussicht ist die tatsächliche Entwicklung der Schadenregulierung durch Anwälte in den letzten Jahren deutlich rückläufig. Das liegt daran, dass Geschädigte sich aus Gründen der Bequemlichkeit und wegen unberechtigter Angst vor Kosten lieber auf das Angebot der Versicherungen einlassen, von dort die komplette Schadenabwicklung zu übernehmen. Dabei muss jedem einleuchten: Die Höhe des Schadensersatzes in die Hand desjenigen zu legen, der ihn zu bezahlen hat, kann wirklich nur die zweitbeste Lösung sein.
Für einen Großteil der Geschädigten bedeutet der Besuch eines Anwaltsbüros eine so große Überwindung, dass sie davon Abstand nehmen. Wenn der Mandant nicht zu uns kommt, müssen wir auf ihn zugehen und ihm die Kontaktaufnahme so einfach wie möglich machen. Die professionellen Partner – Werkstätten und Sachverständige – müssen wir überzeugen, dass auch für sie die Einschaltung des Anwalts der preiswerteste und kompetenteste Weg ist. Insbesondere die Werkstätten leiden inzwischen auch massiv an dem Schadenmanagement der Versicherungen.
Es ist jetzt an der Zeit, dieser Regulierungspraxis noch entschlossener entgegenzutreten – es ist an der Zeit, ein Schadenmanagement durch Anwälte zu etablieren. Der Anwalt muss näher an den Mandanten gebracht werden, die Kontaktaufnahme mit der Kanzlei muss vereinfacht und die Abwicklung eines jeden Schadenfalls beschleunigt werden.
Dazu haben die Verkehrsanwälte die Internetplattform www.schadenfix.de entwickelt. Schadenfix ist eine internetbasierte Vermittlungsplattform die Geschädigten, Werkstätten und Sachverständigen die Schadensabwicklung über einen Anwalt erleichtert. Die Plattform ist für jeden einfach zu bedienen und bringt für alle Beteiligten großen Nutzen.
Die Schadenabwicklung erfolgt in drei Schritten: Der Geschädigte muss nicht mehr umständlich eine Kanzlei aufsuchen, sondern kann sich – Schritt 1 – über eine Postleitzahlensuche einen qualifizierten Anwalt in seiner Nähe suchen und – Schritt 2 – die Schadenmeldung online über ein spezielles Schadenformular an den Anwalt übermitteln. Der Anwalt erhält so alle fallrelevanten Daten, muss sich unverzüglich telefonisch mit dem Geschädigten in Verbindung setzen und kann auf dessen Wunsch sodann sofort tätig werden. Da die Falldaten ihm schon elektronisch vorliegen, kann er – Schritt 3 – schon am Tag der Schadenmeldung diesen beim Versicherer anmelden.
Wann ist die Markteinführung von schadenfix.de?
Sie findet anlässlich des diesjährigen Verkehrsgerichtstages vom 28. bis 30. Januar 2009 in Goslar statt. An einem eigenen Stand der Verkehrsanwälte im Tagungszentrum des Hotels Achtermann sind Sie herzlich eingeladen, sich im Detail zu schadenfix.de informieren.
Meine Bitte: Machen auch Sie mit bei schadenfix.de. Je mehr Teilnehmer sich dort registrieren lassen, desto erfolgversprechender wird die neue in Internetplattform auch für Sie. Mit einer bundesweiten Bewerbung über die verschiedensten Medien wird schadenfix.de überdies breitenwirksam unter den Autofahren kommuniziert. Gehen Sie aktiv in die Werkstätten und überzeugen diese von den gemeinsamen Vorteilen. Die Werkstatt kann dann bestmögliche Reparaturen und dazu über Sie eine kompetente Rechtsberatung rund um die Schadenabwicklung anbieten. Professionelle Argumentationshilfen werden Ihnen zur Verfügung gestellt.
Lassen Sie uns gemeinsam aktiv werden, die Aussichten sind gut und den Erfolg haben wir in der Hand!
Jörg Elsner LL.M. Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht