Die Klägerin fordert Leistungen zurück, die sie an den Beklagten auf Grund eines Rechtsschutzversicherungsvertrages zur Durchführung eines Rechtsstreits erbracht hatte, in dem der Kläger die Zahlung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit begehrt hatte. In diesem Rechtsstreit war der Beklagte unterlegen, weil der Versicherer beweisen konnte, dass der Kläger ihm bei Abschluss des Vertrages Vorerkrankungen arglistig verschwiegen hatte.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge