In der Wohngebäudeversicherung trägt der VN auch dann die Beweislast für seine Behauptung, eine Dachbeschädigung sei auf Hagelschlag zurückzuführen, wenn der VR vor der Antragsannahme eine Ortsbegehung vorgenommen und in deren Folge das Gebäude einschließlich des Daches zum gleitenden Neuwert versichert hat.

OLG Dresden, Beschl. v. 12.1.2018 – 4 U 1487/17

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