Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Freunde der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht,
Sie lesen diese Zeilen der ersten zfs in diesem Jahr mit der berechtigten Erwartungshaltung, wie gewohnt den Überblick des Kollegen Nick Eilers über den unmittelbar bevorstehenden Verkehrsgerichtstag in Goslar zu erhalten. Meine unrühmliche Aufgabe ist es heute, Sie in dieser Erwartungshaltung zwar nicht zu enttäuschen, aber doch zu vertrösten. Der Verkehrsgerichtstag, der in diesem Jahr sein 60. Jubiläum zu begehen hat, ist aufgrund der besorgniserregenden Infektionszahlen der 4. Welle in den August (17.-19.8.2022) verlegt worden. Eine Entscheidung, die dem Vorstand sicherlich nicht leichtgefallen, wohl aber mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen alternativlos ist. Ich bin sehr gespannt, wie sich uns Goslar im Sommer darbieten wird. Das fachliche und gesellschaftliche Angebot des VGT jedenfalls wird durch diese veränderte Planung sicher in keiner Weise beeinträchtigt sein. Es bleibt zu hoffen, dass bis dahin auch die neue Virusvariante soweit in den Griff zu kriegen ist, dass wir alle gemeinsam die gewohnt familiäre Atmosphäre des Verkehrsgerichtstages genießen und gute Ergebnisse in den Arbeitskreisen erzielen können. Den dicken Wintermantel können Sie in diesem Jahr jedenfalls zuhause lassen.
Veränderung ja, Abschied nein. Das gilt nicht nur für den VGT in diesem Jahr, sondern vor allem für drei Persönlichkeiten, die an dieser Stelle besonders erwähnt werden müssen: Mit dem Jahreswechsel haben Monika Maria Risch (Berlin), Nicola Meier-van Laak (Aachen) und Dr. Michael Schulte (Lüdenscheid) ihre Tätigkeit als Regionalbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht nach langen Jahren beendet. Allein der Versuch, ihr Wirken in der und für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und die verkehrsrechtlich tätige Anwaltschaft in diesem Editorial nur zu umreißen, wäre ohne ein Sprengen des vorgesehenen Rahmens vollkommen vergebens. Weit über 30 Jahre ehrenamtlichen Engagements für die Arbeitsgemeinschaft vereinigen sich in den Dreien, die durch ihren Einsatz und ihre Tatkraft einen unschätzbaren Beitrag geleistet haben. Stellvertretend für alle Kolleginnen und Kollegen, unzählige Mandantinnen und Mandanten und die Arbeitsgemeinschaft als Ganzes sage ich euch: Danke! Wir sind froh, dass ihr der Verkehrsrechtsfamilie weiter erhalten bleibt und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen mit euch.
Gelegenheiten dazu dürfte das neue Jahr reichlich bieten: Am 29./30.4.2022 findet der diesjährige Verkehrsanwaltstag in Hamburg statt. Nach dem ebenfalls in Hamburg angesetzten Deutschen Anwaltstag (22.-24.6.2022) sehen wir uns im August in Goslar, bevor es dann mit dem Verkehrsrechtssymposium im Oktober schon wieder auf die kalendarische Zielgerade geht.
Ich wünsche uns allen, dass das jetzt vor uns liegende Jahr 2022 den ersehnten Durchbruch bei der Bekämpfung der Pandemie bringt und wir uns alle bald in gewohnter Weise wiedersehen können. Nutzen Sie die sich durch die zahlreichen Fortbildungen bietenden Gelegenheiten zum Netzwerken und zum Austausch von Erfahrungen. Auch davon lebt das Verkehrsrecht.
Alles Gute wünscht Ihnen Ihr
Autor: Jan Kemperdiek
RA Jan Kemperdiek, FA für Verkehrs-, Versicherungs- und Medizinrecht, Hagen
zfs 1/2022, S. 1