1 Verfassungsrecht
1.1 Verkündung von Bundesgesetzen im elektronischen Bundesgesetzblatt
Seit dem 1.1.2023 werden Bundesgesetze nicht mehr im gedruckten Bundesgesetzblatt, sondern im elektronischen Bundesgesetzblatt verkündet. Hierzu ist am 24.12.2022 das Gesetz zur Änderzung des Grundgesetzes (Artikel 82) v. 19.12.2022 (BGBl I S. 2478) in Kraft getreten. In Art. 82 GG n.F. ist nunmehr ausdrücklich vorgesehen, dass das Bundesgesetzblatt elektronisch geführt werden kann. Zudem wurde ein Gesetzesvorbehalt eingeführt, wonach Näheres zur Form von Verkündung sowie zur Form der Gegenzeichnung und der Ausfertigung der Gesetze in einem Bundesgesetz geregelt wird. Bei diesem Bundesgesetz handelt es sich um das Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens v. 20.12.2022, das am 1.1.2023 in Kraft getreten ist (BGBl I S. 2752).
2 Strafrecht
2.1 Erfolglose Verfassungsbeschwerde im sog. "Ku'damm-Raser-Fall" (BVerfG, Beschluss v. 7.12.2022 – 2 BvR 1404/20)
Mit Beschluss v. 7.12.2022 hat die 2. Kammer des 2. Senats die Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes im sog. "Ku-damm-Raser-Fall" nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer hatte im Jahr 2016 an einem Autorennen auf dem Kurfürstendamm in Berlin teilgenommen, bei dem er einen Autounfall verursachte, durch den ein Mensch zu Tode kam. Es entwickelte sich eine Wettfahrt durch die Berliner Innenstadt, bei der der Beschwerdeführer mit stark überhöhter Geschwindigkeit mehrere rote Ampeln überfuhr und schließlich mit kontinuierlich voll durchgetretenem Gaspedal und einer Geschwindigkeit von wenigstens 160 km/h mit einem bei Grünlicht in eine Kreuzung einfahrenden Geländewagen zusammenstieß. Der Fahrer des Geländewagens verstarb noch an der Unfallstelle. Das Landgericht Berlin verurteilte den Beschwerdeführer deshalb u.a. wegen Mordes zur lebenslangen Freiheitsstrafe. Seine hiergegegen gerichtete Revision vor dem BGH blieb bis auf eine geringfügige Änderung des Schuldspruchs erfolglos. Bei der Annahme der Fachgerichte, der Beschwerdeführer habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, sei weder ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz gemäß Art. 103 Abs. 2 GG noch ein Verstoß gegen das Gebot des schuldangemessenen Strafens festzustellen.
Quelle: Pressemitteilung des BVerfG Nr. 109/2022 v. 16.12.2022
3 Energierecht
3.1 Strom- und Gaspreisbremse
Am 23.12.2022 sind das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen vom 20.12.2022 (BGBl I S. 2512) und das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20.12.2022 (BGBl I S. 2560) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Gesetze sollen Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie kleine, mittlere Unternehmen entlasten, aber auch größere Verbraucher, die nicht von den sog. Dezember-Soforthilfen profitiert haben. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge soll spätestens im März 2023 erfolgen – rückwirkend auch für Januar und Februar.
Quelle: BundesratKOMPAKT v. 16.12.2022 – www.bundesrat.de
4 Verkehrsverwaltungsrecht
4.1 Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
Am 1.1.2023 ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes v. 8.12.2022 in Kraft getreten (BGBl I S. 2237). Das Gesetz dient der Einhaltung europarechtlicher Vorgaben für die Erhebung von Mautgebühren, wonach sich die Infrastrukturgebühren an den Baukosten und den Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der betreffenden Verkehrsnetze orientieren sollen. Es berücksichtigt neue Wegekostengutachten für den Zeitraum vom 2023 bis 2027.
Quelle: BR – Drucks 244/22
Autor: Karsten Funke
Karsten Funke, Richter am Landgericht, München
zfs 1/2023, S. 2