Zur Abgrenzung einer unzulässigen Vermittlung von Anwaltsverträgen im Internet von zulässigen Informations- und Werbeplattformen: Eine Vereinbarung zwischen einem Rechtsanwalt und einem kanzleifremden Dritten verstößt gegen das Provisionsverbot, wenn das zu zahlende Entgelt kausal mit der Vermittlung eines konkreten Mandats verknüpft ist.

OLG Dresden, Urt. v. 6.4.2023 – 8 U 1883/22

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