Der Kläger hatte gegen den Beklagten Schadensersatzansprüche auf Ersatz der bei einem Verkehrsunfall entstandenen Schäden eingeklagt und als Verzugsschaden die Erstattung außergerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Hierzu hat der Kläger vorgetragen, seine Rechtsschutzversicherung habe diese Rechtsanwaltskosten bereits ausgeglichen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?