Der Ehemann der Versicherungsnehmerin verursachte am 5.7.2009 einen Unfall mit dem bei der Bekl. vollkaskoversicherten Pkw, für den er lediglich auch über Fahrzeugschlüssel verfügte. Nach dem Unfall entfernte er sich vom Unfallort. Mehrfache Fragen der Bekl. zum Alkoholgenuss – ihr Ehemann hatte vor Antritt der Fahrt in Gegenwart der Kl. Alkohol unklaren Maßes getrunken und sich dann im Streit den Pkw genommen – beantwortete die Kl. nicht.

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