Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat – unter anderem – die Aufgabe, ihren Mitgliedern zu helfen, die Mandatszahlen und somit den Umsatz zu steigern. Sie erfüllt ihre Aufgaben durch Verwendung der Mitgliedsbeiträge. Diese enthalten zu 50 % einen Anteil für Werbemaßnahmen. Für diese Werbemaßnahmen ist der "Werbungsausschuss" zuständig.
Es sei hierbei an die Aktion erinnert, die sich mit der Akquise von Autohäusern in Bezug auf Schadensregulierungen befasst hat (vgl. zfs 2010, 61).
Nun hat sich der Werbungsausschuss etwas Neues ausgedacht: Es soll eine Akquise bei Fahrschulen stattfinden.
Zielgruppe ist die große Zahl der jungen Führerscheininhaber. Im Jahr 2011 erhielten laut Kraftfahrtbundesamt 830.662 junge Menschen erstmals eine Fahrerlaubnis. Dies ist also ein großes Potential für anwaltliche Mandate.
Die Praxis zeigt, dass junge Führerscheininhaber keine Ahnung haben, wie sie sich bei Verkehrsunfällen, Ordnungswidrigkeiten, Strafsachen oder Fahrerlaubnisverfahren zu verhalten haben. Sie reagieren weitestgehend emotional oder intuitiv, ohne diesbezügliche Lebenserfahrung und erst recht ohne Rechtskenntnis. Sie informieren sich erst dann, wenn es schon zu spät ist, wenn vor allem schon gegenüber der Polizei, dem Gegner oder der Führerscheinstelle Auskunft erteilt worden ist. Meistens ist dann nichts mehr zu retten.
Aufgabe einer Fahrschulakquise muss es also sein, die Fahrschüler kurz vor ihrer Prüfung noch mit praktischen Tipps auszustatten, wie sie sich in der jeweiligen rechsrelevanten Situation im Verkehrsbereich verhalten sollten. Ihnen muss jedenfalls eingeschärft werden, dass der einzig richtige – weil qualifizierte – Berater der Fachanwalt für Verkehrsrecht sein muss. Nach einem Unfall, einer Ordnungswidrigkeit oder Strafsache und bei jedem Fahrerlaubnisentzug muss also der erste Weg zum Anwalt führen, um sich beraten zu lassen. Bis dahin sollten sie sich mit jedweder Äußerung zum Sachverhalt gegenüber der Polizei, der gegnerischen Versicherung und der Führerscheinstelle zurückhalten.
Darum hat der Werbungsauschuss einen PowerPoint-Mustervortrag für die Fahrschulakquise auf der Homepage der ARGE Verkehrsrecht ins Netz gestellt.
Außerdem hat der Werbungsausschuss einen Flyer kreiert, der über den Werbemittelbezug der ARGE Verkehrsrecht abgerufen werden kann. Er enthält eine kurze, prägnante Information für Fahranfänger zum jeweiligen richtigen Verhalten in den Situationen Unfall, Ordnungswidrigkeit, Strafsache und Fahrerlaubnisrecht. An Platzhaltern kann jede Kanzlei oder jeder Anwalt Fotos einstellen lasen, z.B. sein Personen- oder Kanzleifoto sowie seine Kanzleiadresse aufdrucken lassen usw. Diesen Flyer kann er dann bei den von ihm ausgesuchten Fahrschulen – ggf. im Zusammenhang mit einem Vortrag – an die Fahrschüler quasi als Visitenkarte verteilen lassen.
Der Werbungsausschuss hat ferner ein Booklet herausgegeben, das kurz aber inhaltsreich über alle verkehrsrelevanten Themen unterrichtet. Dieses wird kostenlos an alle Fahrschulen in großer Stückzahl verteilt und an die Fahranfänger zusammen mit den Prüfunterlagen weiter gereicht.
Diese drei Aktivitäten befassen sich dabei schwerpunktmäßig mit folgenden Themen:
Unfall: Was ist zu tun? – Wann rufe ich die Polizei? Kontakt zur gegnerischen Versicherung; Abschleppwagen; Sachverständiger; Werkstattauswahl; Mietwagen; Verwertung bei Totalschaden; Reparaturschaden; Rechtsanwalt
Bußgeld- und Strafsachen: Wie verhalte ich mich gegenüber Polizei und Behörden? – Aussagen oder nicht; Vorladung zur Polizei; Anhörungsbögen; Aufbauseminare; Gang einer Bußgeld-/Strafsache; Gerichtsverfahren
Alkohol und Drogen: Nur nichts falsch machen! – Alkohol; Drogen; Punkte; allgemeine Strafsachen; sonstige Eignungsaspekte
Versicherungen: Was brauche ich unbedingt? – Kfz-Haftpflichtversicherung; Allgemeine Haftpflichtversicherung als Radfahrer; Rechtsschutzversicherung; Mitgliedschaft in einem Automobilclub.
Erste Erfahrungen des Autors im Rahmen von bislang etwa zehn derartig gehaltenen Vorträgen haben eine enorm positive Resonanz gezeigt. Das Echo in Form von erteilten Mandaten ist zwar nicht sofort spürbar, weil dem Teilnehmer ja erst einmal die Fahrerlaubnis erteilt werden und er am Straßenverkehr teilgenommen haben muss, bevor es zu rechtsrelevanten Sachverhalten kommen kann. Aber erste Mandate wegen während der Fahrschulausbildung begangener Ordnungswidrigkeiten mit Fahrrädern, Mofas usw. sind schon spontan erteilt worden. Es kann also die sichere Erwartung ausgesprochen werden, dass dieses Projekt jedem Kollegen, der daran aktiv mitwirkt, auf lange Sicht gesehen eine beachtliche Anzahl an Mandaten bringen kann. Voraussetzung ist aber auch hier wieder, dass der Kollege selbst gefragt ist, entsprechende Aktivitäten zu erbringen. Wir, der Werbungsausschuss, können nur die Instrumente, das Werkzeug liefern. "Den Nagel einschlagen" muss das Mitglied dann schon selbst!
Autor: Frank-Roland Hillmann III
RA Frank-Roland Hillmann III, FA für VerkR, Oldenburg, Mitglied des Werbungsauschu...