Seit dem 18.12.2012 ist die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 wirksam (ABl L 334 v. 17.10.2010, S. 1). Die Verordnung enthält u.a. Vorschriften zum Verbot der Diskriminierung von Fahrgästen hinsichtlich der angebotenen Beförderungsbedingungen sowie von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Sie regelt ferner Rechte der Fahrgäste bei Annullierungen und Verspätungen und den Umgang mit Beschwerden (Art. 1). Die Richtlinie gilt nach näherer Maßgabe von Art. 2 für Fahrgäste, die mit Personenverkehrsdiensten reisen und mit bestimmten Einschränkungen für Teilnehmer an Kreuzfahrten mit Einschiffungshafen in der Europäischen Union. Zur Durchführung der Verordnung ist ein Durchführungsgesetz erlassen worden, das am 12.12.2012 in Kraft getreten ist (BGBl I S. 2454). Das Gesetz enthält u.a. Vorschriften zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung im See- und Binnenschiffsverkehr vor einer Schlichtungsstelle (§ 6). Weitere Bestimmungen finden sich in der Verordnung zur Durchsetzung von Fahrgastrechten der Europäischen Union in der Schifffahrt v. 12.12.2012, die am 17.12.2012 in Kraft getreten ist (BGBl I S. 2571).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?