Der Kl. beantragte mit Antrag vom 31.3.2017 bei der Bekl. den Abschluss einer privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung. Versichert werden sollte dessen damals neunjährige Tochter A.

In dem Versicherungsantrag der Bekl. waren unter anderem folgende Gesundheitsfragen in Bezug auf die zu versichernde Tochter des Kl. enthalten:

Zitat

1. Bestehen und/oder bestanden in den letzten 3 Jahren Beschwerden, Krankheiten, Anomalien (auch Implantate [z.B. Brustimplantate] und/oder Unfallfolgen (ggfs. Kostenträger nennen), die nicht ärztlich und/oder von Angehörigen anderer Heilberufe (z.B. Zahnarzt, Heilpraktiker) behandelt wurden?

2. Wurden in den letzten drei Jahren Behandlungen/Untersuchungen von Ärzten und/oder Angehörigen anderer Heilberufe (z.B. Zahnarzt, Heilpraktiker) durchgeführt und/oder sonstige Gesundheitsstörungen/Anomalien festgestellt? …

Der Kl. beantwortete sämtliche Antragsfragen mit "nein".

Die versicherte Tochter des Kl. hatte sich seit jedenfalls 2011 in regelmäßiger zahnärztlicher Kontrolle und Behandlung bei der Zahnarztpraxis für Kinderzahnheilkunde B und C befunden. In der hierüber erstellten Behandlungsdokumentation der behandelnden Ärzte wurde wiederkehrend ein "Engstand im Molarenbereich" dokumentiert, über den der Kl. auch aufgeklärt wurde. Die Tochter des Kl. erlitt in der ersten Sommerferienwoche 2017 einen Unfall, bei dem sie sich einen Zahn abbrach, der infolgedessen rekonstruiert werden musste. Ausweislich der Behandlungsdokumentation der Zahnärztinnen B/C erfolgte am 5.7.2017 eine Behandlung des Zahnes 22 aufgrund "Unfall/Trauma". Es wurde hierbei vermerkt "KFO beh. notwendig".

Die Tochter des Kl. begab sich in kieferorthopädische Behandlung. Die behandelnde Kieferorthopädin D erstellte unter dem Datum des 27.11.2017 einen Heilbehandlungs- und Kostenplan, den der Kl. bei der Bekl. einreichte. Die Kieferorthopädin diagnostizierte hierin unter anderem "(…) vergrößerter Overbite (+ 5 mm), retroklinierte Front im OK, proklinierte Front im UK, Platzüberschuss im OK, Platzmangel im UK, Scherenbiss Zahn 24, diverse Rotationen und Kippungen", die behandelt werden sollten.

Für die bei der Tochter bereits vorgenommenen Maßnahmen stellte die Kieferorthopädin dem Kl. am 31.12.2017 einen Betrag in Höhe von 507,74 EUR in Rechnung.

Bei Kenntnis einer Zahnfehlstellung oder Anomalie der Tochter des Kl. hätte die Bekl. den Antrag des Kl. nicht einschränkungslos angenommen, sondern einen Leistungsausschluss vereinbart. Mit Schreiben vom 7.3.2018 teilte die Bekl. mit, den Vertrag wegen einer Anzeigepflichtverletzung dergestalt anzupassen, dass die Leistungspflicht für Kieferanomalien/Zahnfehlstellungen sowie deren Ursachen und Folgen entfalle. Die Vertragsänderung wurde durch Nachtrag zum Versicherungsschein vom 22.3.2018 dokumentiert.

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