Dr. Katarina Barley MdB Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Der Rechtsstaat ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Er gewährleistet Urteile, die von unabhängigen, qualifizierten Richterinnen und Richtern gefällt und von den gerichtlichen Instanzen kritisch überprüft werden. Der Rechtsstaat ist damit ein bedeutender Standortvorteil Deutschlands im internationalen Wettbewerb. Eine wichtige Stütze unseres Rechtsstaats sind dabei auch die Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins trägt mit ihren spezialisierten und praxisnahen Diskussionen nunmehr seit 40 Jahren zu einer hochwertigen Rechtspraxis im Bereich des Verkehrsrechts bei. Ich danke Ihnen allen hierfür ausdrücklich und gratuliere Ihnen zum runden Jubiläum!
Als Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz setze ich mich konsequent für den Erhalt und Ausbau der Errungenschaften unseres demokratischen Rechtsstaats ein. Mit dem Pakt für den Rechtsstaat, den Bund und Ländern geschlossen haben, sichern wir die Qualität in der Justiz langfristig. So werden die Länder alleine 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter und die Staatsanwaltschaft schaffen und zusätzlich wird es weitere Stellen für die das übrige Justiz-Personal geben. Zugleich stärken wir mit einer besseren Fortbildung und mehr Investitionen in die Digitalisierung der Justiz auch die Qualität der Rechtspflege.
Die Arbeit der Verkehrsrechtsanwältinnen und -anwälte sowie Ihrer Arbeitsgemeinschaft insgesamt ist nicht nur für Ihre Mandantinnen und Mandanten wichtig. Gerade im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Rechtsstaats ist auch die rechtspolitische Diskussion auf Ihre fachlichen Impulse angewiesen. Ich wünsche Ihnen für Ihre Arbeit viel Erfolg und danke Ihnen für Ihr Engagement.
Andreas Scheuer MdB Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Herzlichen Glückwunsch auch von mir! Auf dieses Jubiläum können Sie stolz sein. 40 Jahre Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht – das sind 40 Jahre engagierte Arbeit für ein sicheres, faires und rücksichtsvolles Miteinander auf unseren Straßen.
Ich danke Ihnen für viele konstruktive und fachkundige Beiträge, aber auch für das ein oder andere kritische Wort. Unser Ziel ist dasselbe: sichere Mobilität für alle – egal ob Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, egal ob alt oder jung und unabhängig von der wirtschaftlichen Situation des Einzelnen. Dieses Ziel ist jedes Engagement wert.
Und deshalb wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles Gute!
Professor Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages:
Herzlichen Glückwünsch zu vier Jahrzehnten erfolgreichem Wirken auf dem Feld des Verkehrsrechts.
Als der vor wenigen Wochen frisch ins Amt gewählte Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages gratuliere ich ganz herzlich der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zum 40. Geburtstag.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins erblickte im Jahr 1979 das Licht der Welt. Seit diesem Tag erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit, was sich an der Zahl der Mitglieder aus dem Kreis der Rechtsanwaltschaft eindrucksvoll ablesen lässt. Aus dem Blickwinkel des Deutschen Verkehrsgerichtstages soll es in dieser Eloge weniger um den unermüdlichen Einsatz an der Fortbildungsfront sowie die Herausgeberschaft der Zeitschrift für Schadensrecht (zfs) gehen.
Vielmehr lebt der Deutsche Verkehrsgerichtstag von dem gedanklichen Austausch verschiedener Akteure. Neben der Theorie geht es vor allem um die Praxis und dort wiederum neben der Richter- insbesondere um die Anwaltschaft. Gerade die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat sich insoweit jahrzehntelang ideen- und segensreich dafür eingesetzt, die Rechte des Unfallgeschädigten zu wahren und zu stärken.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag nahm immer wieder Denkanstöße und Vorschläge aus der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht auf und stellte sie in Goslar zur Diskussion. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht vermochte hierdurch mit Erfolg Einfluss auf Gesetzgebungsvorhaben zu nehmen, indem sie bei der Ausarbeitung von Empfehlungen tatkräftig mitwirkte.
Aus meinem Blickwinkel freue ich mich auf weitere Jahre eines fruchtbaren Dialoges mit der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und wünsche einen ertragreichen Verkehrsanwaltstag in Weimar.
Christian Reinicke, Generalsyndikus des ADAC e.V.:
Im Namen des ADAC e.V. gratuliere ich der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins sehr herzlich zu ihrem 40. Geburtstag.
Mit der beachtlichen Zahl von ca. 6.000 Rechtsanwälten ist sie nicht nur die zweitgrößte Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltverein, sondern auch aus dem deutschen Verkehrsrecht nicht mehr wegzudenken.
Der ADAC kann auf eine jahrelange erfolgreiche Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zurückblicken, die sich nicht zuletzt auch dadurch ausdrückt, dass die ADAC Vertragsanwälte fast ausnahmslos Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind. Ein Meilenstein der vergangenen Jahre war zweifelsohne die Einführung des Fachanwalts für Verkehrsrecht, die gezeigt hat, welchen hohen Stellenwert das Verkehrsrecht in Deutschland einnimmt. Im Fokus der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht stehen jedoch nicht nur die Interessen der im Verkehrsrecht tätigen Rec...