Während bei großen Strafverfahren die Öffentlichkeit den Medien häufig vorab entnehmen kann, an welchen Tagen Verhandlungen stattfinden sollen, wird bei Bußgeldsachen erst mit dem Terminzettel und nicht noch auf anderem Wege zuvor darüber informiert, an welchen Tagen welche Bußgeldverfahren verhandelt werden.[19] Allenfalls mag bekannt sein, dass ein bestimmter Richter üblicherweise an bestimmten Sitzungstagen OWi-Sachen verhandelt. Mir ist auch von keinem Amtsgericht bekannt, dass Hauptverhandlungstermine online gestellt werden. Das ist auch gut so, weil eine IT-gestützte Massenrecherche zu voreiligen und auch falschen Schlussfolgerungen über Betroffene führen könnte.[20] Die Möglichkeit, der Öffentlichkeit vorab von terminierten Bußgeldverfahren Kenntnis zu nehmen, ist somit praktisch sehr eingeschränkt, und ein Vertrauen auf den pünktlichen Beginn einer bestimmten Hauptverhandlung kann sich vor dem Verhandlungstag somit nicht bilden.

[19] Eine Ausnahme sind Folgetermine, bei denen die Beteiligten im vorangegangenen Termin zu Protokoll geladen werden.
[20] Dies würde nämlich bei seltenen Namen zumindest in Ansätzen die Möglichkeit eröffnen, einzuschätzen wie häufig ein Betroffener Verfahren veranlasst, die zu Hauptverhandlungen führen, was zum Beispiel Rechtsschutzversicherer veranlassen könnte, mit diesen Verkehrsteilnehmern keine Verkehrsrechtsschutzversicherungen abzuschließen.

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