KIZ 3.1., 4.4., 8
Leitsatz
In der Kinderinvaliditätszusatzversicherung kann der Nachweis des Leistungsfalls in bedingungsgemäßer Form durch Vorlage der Bescheide des Versorgungsamts bzw. des Schwerbeschädigtenausweises erbracht werden.
OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.1.2009 – 12 U 176/08
Sachverhalt
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Leistungen aus einer Kinderunfallversicherung mit Kinderinvaliditätszusatzversicherung in Anspruch, mit der sein Sohn L auch gegen den Eintritt krankheitsbedingter Invalidität versichert ist. Die in den Vertrag einbezogen AVB bestimmen u.a.:
B. Die Verträge
… Für den Zusatzvertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen …
3 Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf unsere Leistung?
3.1 Sie müssen die Invalidität durch Vorlage des Bescheids des Versorgungsamts über die Schwerbehinderung nachweisen und geltend machen.
…
4 Was gilt für Art, Höhe und Dauer der Leistung?
… Die Rente wird gezahlt für die Zeit, in der die Invalidität durch einen gültigen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird. …
4.4 Wir sind berechtigt, jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nach der letzten Geltendmachung den Fortbestand der Invalidität zu überprüfen. Wir sind auch berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Senden Sie uns die angeforderte Bescheinigung nicht unverzüglich, ruht die Rentenzahlung ab nächster Fälligkeit.
Der Leistungsfall
7 Was müssen Sie im Leistungsfall beachten? (Obliegenheiten)
Ohne Ihre Mitwirkung können wir die vereinbarte Versicherungsleistung nicht erbringen.
7.1 Bestehen bei der versicherten Person Gesundheitsstörungen, die zur Invalidität nach Ziffer 2.1 führen können, sollten Sie … einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
7.2 Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sollten Sie uns möglichst bald anzeigen.
7.3 Das von uns daraufhin übermittelte Formblatt müssen Sie wahrheitsgemäß ausfüllen und unverzüglich an uns zurücksenden. Die von uns darüber hinaus geforderten sachdienlichen Auskünfte müssen Sie uns in gleicher Weise erteilen.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus anderen Anlässen – behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden … sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Wird der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt auf einen Grad von weniger als 50 herabgesetzt, müssen Sie uns das innerhalb eines Monats mitteilen.
8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
Wird eine nach Ziffern 7.3 und 7.4 von Ihnen zu erfüllende Obliegenheit verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. …
L ist 2004 an Morbus Perthes erkrankt. Ihm wurde am … 2004 vom zuständigen Versorgungsamt ein Schwerbehindertenausweis erteilt, in dem der Grad der Schwerbehinderung auf 80 % festgestellt wurde. Der befristet erteilte Ausweis ist nach einmaliger Verlängerung bis zum September 2008 gültig. Der Kläger hat am 8.8.2007 die Beklagten über die Erkrankung von L und die Erteilung eines Schwerbehindertenausweises in Kenntnis gesetzt. Die Beklagte hat ihre Leistungspflicht mit Schreiben vom 6.11.2007 endgültig abgelehnt.
Aus den Gründen
Aus den Gründen: „… Die zulässige Berufung bleibt ohne Erfolg.
Zutreffend geht das LG, auf dessen Entscheidungsgründe Bezug genommen wird, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt, davon aus, dass im Jahr 2004 der Versicherungsfall eingetreten ist und derzeit noch fortbesteht. Der Kläger hat den in 3.1 KIZ geforderten Nachweis in bedingungsgemäßer Form durch Vorlage der Bescheide des Versorgungsamt bzw. des Schwerbeschädigtenausweises erbracht. Gem. 4.2 KIZ ist seitens der Beklagten die vereinbarte Rente für die Zeit zu zahlen, in der die Invalidität durch einen gültigen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird. Der für den Sohn des Klägers ausgestellte Schwerbehindertenausweis ist gültig … bis Ende Januar 2009. Der Schwerbehindertenausweis gibt unverändert einen Grad der Behinderung (GdB) von 80 % an. Weiterer Nachweise bedarf es auch im Rechtstreit nicht. Auch der Gegenbeweis ist bedingungsgemäß ausgeschlossen. Dies folgt aus 3.1 KIZ, den ein durchschnittlicher um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer in der Zusammenschau mit der weiteren Regelungen dahin versteht, dass der Versicherer seine Leistungspflicht in sachlicher Hinsicht an die Prüfung der Schwerbehinderung durch die hierzu berufene Stelle anknüpft und auf eine eigene Sachprüfung verzichtet. Er wird dem Bedingungswerk nämlich nicht nur entnehmen, dass er den Nachweis durch Vorlage des Bescheids des Versorgungsamts zu führen hat, sondern dass die Leistungsdauer in 4.2 KIZ geknüpft wird an die Zeit der Geltungsdauer des Schwerbehindertenausweises. Aus 4.4 KIZ ergibt sich nichts anderes. Die Bestimmung besagt nichts anderes, als dass der Versicherer nach Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Geltendmachung berechtigt ist, den Fortbestand der Invalidität zu prüfen, d.h. sich belegen zu lassen, dass der Bescheid des Versorgungsamts nicht aufgehoben bzw. der Ausweis eingezogen worden ist. Offen bleiben kann, unter w...