Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht verleiht in diesem Jahr zum neunten Mal seit seiner Stiftung im Jahr 1994 den Richard Spiegel-Preis. Preisträgerin ist Frau Dr. Gerda Müller, Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs a.D.
Noch während ihrer aktiven Zeit beim BGH hat der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft beschlossen, Frau Dr. Gerda Müller zu ehren. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht freut sich sehr über die Zusage der designierten Preisträgerin und ist stolz darauf, die Reihe der bisherigen Preisträger (Dr. Erich Steffen, Dr. Ulrich Löhle, Wolf-Dieter Beck, Prof. Dr. Peter Macke, Alfred Fleischmann, Kay Nehm, Prof. Dr. Rixecker, Prof. Dr. Dencker) mit Frau Dr. Müller würdig fortsetzen zu können.
Dr. Gerda Müller
Frau Dr. Müller gehörte seit 1991 dem Bundesgerichtshof und von Anbeginn dem VI. Zivilsenat an. Im Jahre 2000 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und übernahm den Vorsitz dieses Senats. Von 2005 bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand am 30. Juni 2009 war Frau Dr. Müller Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs. Als Mitglied und spätere Vorsitzende des u.a. für das Unfallhaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenats hat sie dessen Rechtsprechung maßgeblich beeinflusst und geprägt. Das das Unfallhaftungsrecht bildende große Segment ihres Zuständigkeitsbereiches stellt die Schnittmenge mit dem Tätigkeitsfeld der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht dar. So ist es auch ganz natürlich, dass über die sich auf das gemeinsame fachliche Interesse gründenden guten Kontakte der Arbeitsgemeinschaft zum VI. Zivilsenat eine für die Arbeitsgemeinschaft fruchtbringende Verbindung zu Frau Dr. Müller entwickelt hat. Frau Dr. Müller hat sich um das Verkehrsrecht und die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht verdient gemacht.
Hervorzuheben sind aus dem Bereich ihrer richterlichen Tätigkeit die Entscheidungen, die bei Schwerstverletzungen mit Beeinträchtigung der Persönlichkeit die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes in den Vordergrund gerückt und sich mit dem Ausgleich psychischer Schäden befasst haben. Im Bereich des Fahrzeugschadens hat Frau Dr. Müller und ihr Senat eine neue Rechtsprechung zum Unfallersatztarif eingeleitet, wie überhaupt zur Berechnung und Bemessung des Fahrzeugschadens eine filigrane Rechtsprechung entwickelt, die das legitime Interesse des Geschädigten in Fällen tatsächlich erfolgter Instandsetzung mehr in den Blick genommen hat.
An dieser Stelle können nur einige Schlaglichter geworfen werden, aber eines darf dabei nicht unerwähnt bleiben. Großen Dank schuldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht Frau Dr. Müller für die Vielzahl von Vorträgen und Diskussionsbeiträgen, mit der sie maßgeblich zum Gelingen der Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beigetragen hat.
Frau Dr. Müller genießt im In- und Ausland ausnahmslos höchstes Ansehen und Wertschätzung. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist stolz darauf, mit ihr eine herausragende Richterpersönlichkeit in ihren Reihen zu wissen.
Die Verleihung des Richard Spiegel-Preises findet im Rahmen der Jahresveranstaltung "Rechtsprechung des BGH in Verkehrssachen im Jahr 2009" am 25. April 2010 im kurfürstlichen Schloss zu Mainz statt.