Die Einführung des Ehegattennotvertretungsrechts entspricht dem Gefühl der meisten Ehepaare, dass man doch in solchen Notsituationen selbstverständlich für den anderen sorgen und entscheiden können muss. Typisch für Juristen wird in der Rezeption dieser neuen Regelung eher das Missbrauchspotential hervorgehoben und nicht die geschaffene Rechtssicherheit, eher der neue Verwaltungsaufwand für die Krankenhäuser anstelle der Entlastung aller Beteiligten vom Druck, eine gerichtliche Eilentscheidung zeitnah erwirken zu müssen. Dennoch sind einige Aspekte bedenklich und der Umgang in der Praxis mit dem neuen Recht und der dabei anzufertigenden Dokumentation bleibt abzuwarten. Aus Sicht der Regulierung von Ansprüchen des Geschädigten wird aus meiner Sicht jedenfalls ein Zustand der Unsicherheit beseitigt und dem Ehegatten sowie dem von ihm beauftragten Anwalt ein neues Handlungsinstrumentarium an die Hand gegeben. Nach wie vor sicherer wäre natürlich die rechtzeitig ausgestellte Vorsorgevollmacht, sei es die durch die Betreuungsbehörde beglaubigte handschriftliche Vollmacht oder die notariell aufgesetzte Vollmacht, die dann bspw. auch Grundstücksgeschäfte erfassen könnte.[23] Spickhoff nennt den möglichen Verzicht auf eine solche Vollmacht in Anbetracht der Neuregelung sogar "fatal".[24] Zu Recht.

[23] Dazu auch Kurze, Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, 1. Aufl. 2022, Deutscher Notarverlag, § 10, S. 71 ff.
[24] Spickhoff, FamRZ 2022, 1897.

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