Zwei Begriffe, die auf den ersten Blick so gar nichts miteinander gemein haben, und dies auch nicht auf den zweiten Blick hätten, so wir uns noch im Sommer des Jahres 2019 befinden würden. Nun – der Sommer 2020 liegt hinter uns und der Sommer 2021 naht – zeigt sich (leider) doch die eine oder andere Gemeinsamkeit.

Das Reiserecht ist in der Praxis im Wesentlichen davon geprägt, über Reisemängel und die Höhe der hieraus resultierten Minderung des Reisepreises zu diskutieren. Die praktische Relevanz zeigt sich insbesondere dadurch mehr als deutlich, dass es seit Jahren eine vom ADAC herausgegebene Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln gibt. Selbstverständlich gibt es viele Beanstandungen, die als Reisemangel einzustufen sind und zur Minderung berechtigen; nur, wie viel vermeintliche Mängel sind uns in der Praxis schon untergekommen, über die man zumindest – so nicht die Mandantschaft vor einem sitzen würde – mehr als nur leicht schmunzeln müsste. Gern geht es doch immer wieder um das Schnitzel, also um den Anspruch, dass es auch am Buffet im Ausland deutsche Küche geben muss.

Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie ist der Reisemangel nahezu in Gänze aus der anwaltlichen der Praxis verschwunden. Nachdem Anbieter von Pauschalreisen im Ausland das Jahr 2020 bereits verloren gegeben mussten, zeigt sich für das Jahr 2021 ein ähnliches Bild. Der Bundesverband des Deutschen Tourismusverbandes (BTW) erwartet eine Verbesserung der Buchungen erst ab Herbst des Jahres.

Bei allen Versuchen, Reisen ins Ausland auch während der Coronavirus-Pandemie zu ermöglichen und hierbei noch einen Erholungswert für den Reisenden zu generieren, zeigt sich doch, dass an einen Erholungsurlaub (im wahrsten Sinne des Wortes) nicht zu denken ist. Man denke nur an die Diskussionen über die Frage, ob man über Ostern auf Mallorca Urlaub machen kann. Ermöglicht wurde zwar ein Urlaub auf Mallorca, aber zu welchen Bedingungen bzw. mit welchen Einschränkungen? So war es doch durchaus nicht unwahrscheinlich, dass man den Urlaub noch um eine Quarantäne – in einem vom Staat vorgegebenen Hotel – verlängern musste; also man den Urlaub mit der Sorge verbringen musste, ob man denn überhaupt wie geplant zurückreisen könnte.

Deutschland hat es inzwischen geschafft, dass zumindest ca. 40% der Bevölkerung eine erste Impfung erhalten haben. Der Verlauf der Coronavirus-Pandemie nebst den großen Anstrengungen der Impfung der Bevölkerung in Israel zeigen, dass die Impfung der einzige Ausweg sein dürfte, um endlich wieder zu einem normalen Leben und damit auch zu einem normalen Reiseverhalten zurückkehren zu können. Auch wenn man vor der Coronavirus-Pandemie dies sicherlich nicht für möglich gehalten hätte, mittlerweile dürfte man sich jedoch wieder auf den Mandanten freuen, der die fehlende deutsche Küche im Ausland bemängelt.

Bei der Frage, ob es denn wieder ein Leben nebst Reiseverhalten wie vor der Coronavirus-Pandemie geben wird, gibt es die verschiedensten Positionen. Ein Teil sieht schwarz und geht davon aus, dass das Leben nie mehr so unbeschwert sein wird, wie es vor der Coronavirus-Pandemie der Fall war. Ein anderer Teil hofft demgegenüber, dass sich zumindest das Reiseverhalten nicht wieder auf das Niveau der Zeit vor der Coronavirus-Pandemie einpendeln wird. Auch wenn dies unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes durchaus zu begrüßen wäre und sicherlich der ein oder andere Inlandsflug nicht mehr in Kauf genommen werden wird, nur um eine kurze Besprechung persönlich durchführen zu können, hoffe ich (und ich hoffe, dass Sie mich nicht für einen hoffnungslosen Optimisten halten), dass wir so rasch wie möglich geimpft werden und sich so viele wie möglich für das Impfen begeistern können. Nur so werden wir nach meinem Verständnis so schnell wie möglich zu einem normalen Leben zurückkehren können und zwar dergestalt normal, dass wir wieder frei und unbefangen – mit Genuss aller Grundrechte und Möglichkeiten – über unser Leben in beruflicher und privater Hinsicht entscheiden dürfen; dies auch bezogen auf die schönste Zeit des Jahres, dem Urlaub. Dabei bin ich mir auch sicher, dass irgendwann die Begriffe Impfen und Schnitzel so gar nichts mehr gemein haben.

Autor: Stefan Herbers

RA Stefan Herbers, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Oldenburg

zfs 5/2021, S. 241

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