Die Kl. verlangt von der Bekl. aufgrund des zwischen ihnen bestehenden Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages (Versicherungsscheinnummer …) die Erstattung von Heilbehandlungskosten. Die Kl. erlitt im Jahr 2009 einen Infarkt der linken Koronararterie (LMCA). Ab dem Jahr 2013 bis zum Oktober 2015 befand sie sich in Behandlung bei dem Streitverkündeten, dem Facharzt für Allgemeinmedizin … Dr. W. in P. Die Kl. litt in diesem Zeitraum u.a. an einer Hornhautverkrümmung, latentem Schielen und einem beginnenden grauen Star bei zunehmender Sehverschlechterung; ferner unter extremer muskulärer Verspannung der Halswirbelsäule inklusive beider Schultern, multiplen Blockierungen der Wirbelsäule, einer Rippenblockade mit Bewegungseinschränkungen, einer Atlas- und Axis-Verschiebung sowie einer erheblichen Schmerzsymptomatik und extremen Kopfschmerzen. Zudem bestand eine globale motorische Aphasie (Sprachstörung), eine Kontrastmittelallergie und intermittierendes Vorhofflimmern.
Dr. W. führte bei der Kl. u.a. eine Photonentherapie und eine hyperbare Ozontherapie durch. Die Bekl. bezahlte die Heilbehandlungskosten für die Behandlungen der Kl. bei Dr. W. in den Jahren 2013 und 2014, nahm aber jeweils geringe Abzüge vor. Mit Schreiben vom 23.3.2015 kündigte die Bekl. gegenüber der Kl. eine Prüfung des Leistungsanspruchs an und forderte einen ausführlichen Befund- und Behandlungsbericht sowie eine unterschriebene Einverständniserklärung an.
Für die im Zeitraum Februar 2015 bis Juli 2015 erbrachten Leistungen stellte Dr. W, der Kl. insgesamt 9.542,95 EUR in Rechnung. Die Bekl. erstattete hiervon 1.679,30 EUR; wegen der übrigen Rechnungspositionen lehnte sie die Kostenerstattung mit Schreiben vom 28.10.2015 ab.
Die Kl. hat geltend gemacht, sämtliche abgelehnten Leistungen seien medizinisch notwendig gewesen und die Kosten daher von der Bekl. zu erstatten. Zudem verhalte sich die Bekl. treuwidrig, nachdem sie die streitgegenständliche Behandlung zuvor unbeanstandet erstattet und die streitgegenständlichen Rechnungen erst nach siebenmonatiger Prüfungszeit abgelehnt habe.