de Gruyter 2011, ISBN: 978-3-11-024846-3, 69,95 EUR
Die Verteidigung in Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten beschäftigt nahezu jeden Anwalt in seiner täglichen Praxis. Ordnungswidrigkeiten stellen Massenphänomene dar, dies nicht zuletzt, weil der Großteil der Betroffenen über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt, was ihn eher dazu veranlasst, anwaltlichen Rat einzuholen. In der Konsequenz sollte daher jeder Praktiker über ein solides Wissen in Bußgeldsachen verfügen. Das vorliegende Kompendium von Ingo Fromm knüpft hieran an. Es erscheint neu im Verlag de Gruyter und ist vorwiegend auf die Bedürfnisse des Rechtsanwalts zugeschnitten, was insbesondere an den vielen "Praxistipps" deutlich wird, die der Autor dem Leser an die Hand gibt. Das Werk wird als "Handbuch" deklariert, will aber nicht nur ein bloßes Nachschlagewerk sein, sondern den Praktiker auf dem Weg zu seinem Verteidigungsziel unterstützen und begleiten.
Der Aufbau des Werkes orientiert sich dabei grob gesagt an der Entwicklung des anwaltlichen Mandats. Insgesamt beleuchtet der Verfasser in 16 Kapiteln alle wesentlichen Punkte des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts, so etwa Probleme im Zusammenhang mit dem Bußgeldbescheid (Kap. 3), dem gerichtlichen Bußgeldverfahren (Kap. 7) und der Rechtsbeschwerde (Kap. 11).
Inhaltlich weiß der Autor seinen Leser vollends zu überzeugen. Dies ist nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass Fromm seinem Ziel, sich an Praktiker zu richten und diesen "wertvolle Verteidigertipps" zu geben, gerecht wird. Die Praxisnähe zeichnet sich vor allem auch dadurch aus, dass der Autor mehrere verschiedene überzeugende Musterschriftsätze anbietet. Hervorzuheben ist hierbei etwa der Musterschriftsatz zu einem Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers, wenn dessen Arbeitnehmer der Entzug der Fahrerlaubnis droht (S. 86 f.). Vielfach wird hier lediglich behauptet, dem Betroffenen drohe im Falle des Entzugs der Fahrerlaubnis der Verlust des Arbeitsplatzes. Fromm setzt jedoch früher an und bietet dem Praktiker nicht nur mit dem vorgenannten Musterschriftsatz einen lesenswerten Leitfaden zur erfolgreichen Verteidigung zur Abwendung des Arbeitsplatzverlustes des Mandanten. Auch viele andere Musterschriftsätze sind sehr anschaulich. Verwiesen sei insofern auf denjenigen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (S. 125 f.) oder aber die ausformulierte Rechtsbeschwerde zur Veranschaulichung der Verfahrensrüge (S. 146 ff.; hier am Beispiel der Verletzung des rechtlichen Gehörs).
Neben dem vollends soliden Grundwissen, welches Fromm seinem Leser souverän vermittelt, spricht für den Kauf des Buches aber auch die Faktizität, dass der Verfasser bestimmte Sonderkonstellationen anspricht, die in der Praxis eher selten angewandt werden. Beispielhaft sei hier auf das Selbstladungsverfahren verwiesen (S. 157 ff.), welches nicht einmal jedem erfahrenen Praktiker bekannt sein dürfte. Fromm demonstriert hier die Möglichkeit, den Sachverständigen vom Verteidiger zum Gerichtstermin zu laden. Auch der vom Autor erörterte "Deal" hat vielfach noch nicht den Einzug in Bußgeldsachen gefunden, obwohl er über die §§ 46, 71 OWiG auch auf das Ordnungswidrigkeitenverfahren Anwendung findet.
Insgesamt ein erfreuliches Werk, welches dem Praktiker durchaus ans Herz gelegt werden kann. Fromm bietet seinem Leser zu nahezu allen relevanten verkehrsordnungswidrigkeitenrechtlichen Fragen eine Antwort. Sein Werk eignet sich als Nachschlagewerk wie auch zur kompletten Lektüre gleichermaßen.
Rechtsanwalt Sebastian Gutt, Helmstedt