Ein Messfoto wird nur gespeichert, wenn

das gemessene Fahrzeug in der richtigen Reihenfolge an allen 5 Sensoren entlangfährt,
die Qualität der vom System ermittelten Kurven nicht überschritten wird,
der Abstandsbereich von 0,1 m bis 18 m eingehalten wird,
der gemessene Geschwindigkeitswert gültig ist,
die gemessene Geschwindigkeit über dem eingestellten Grenzwert liegt und
der gemessene Abstand innerhalb eines ggf. eingestellten Abstandsbereichs liegt.

Trotz korrekter Justierung kann es zu Messwertannullierungen kommen – diese können verschiedene Ursachen haben. Laut Bedienungsanleitung bedeutet aber auch eine erhöhte Annullierungsrate keinesfalls eine Beeinträchtigung der Messsicherheit; sie wird vielmehr als ein Zeichen für das ordnungsgemäße Funktionieren der Anlage durch eine ordnungsgemäße Fehlerkontrolle gewertet.

Verteidiger werden gleichwohl etwaige erhöhte Annullierungsraten zum Anlass für einen Beweisantrag mit dem Ziel einer Beauftragung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Messung machen müssen, da auch die Bedienungsanleitung davon ausgeht, dass bei Erfolglosigkeit einfacher Gegenmaßnahmen (Überprüfung der Parallelität zur Fahrbahn, Überprüfung der Messhöhe über der Fahrbahn; Überprüfung der Blickrichtung der Sensoreinheit zur Straße; Vornahme eines Straßenseiten- oder ggf. Messstellenwechsels) das Gerät tatsächlich defekt sein könnte und so vom Hersteller oder von einer autorisierten Servicestelle überprüft und ggf. repariert werden muss.

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