Am 15.6.2019 ist die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6.6.2019 in Kraft getreten (BGBl I S. 756). Damit können nun Elektrotretroller (E-Scooter) am Straßenverkehr teilnehmen.

Der Inhalt der Verordnung wurde bereits im Juni-Heft in zfs aktuell dargestellt (zfs 2019, 302).

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