Bestreitet der Betroffene die (Mit-)Verantwortlichkeit am Verkehrsunfall, so beantragt die Verteidigung die Einholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens beim zuständigen Amtsgericht. Häufig bringt der Sachverständige im mündlich oder schriftlich erstatteten Gutachten überraschende Tatsachen zu Tage und stellt fest, dass nicht der Betroffene, sondern der Unfallgegner die Kollision durch ein Fehlverhalten herbeigeführt hat oder jedenfalls ein überwiegendes Verschulden des Unfallgegners anzunehmen ist. Allein die Beantragung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens kann auch bereits zur Einstellung des Bußgeldverfahrens beitragen, da viele Bußgeldrichter dies im Verhältnis zum Tatvorwurf nicht für angemessen halten.

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