Die Parteien streiten über Ansprüche der Kl. gegen die Bekl. wegen anwaltlicher Schlechtleistung aus übergegangenem Recht. Die Kl. ist der Rechtsschutzversicherer ihres VN D, der für sich und seine damalige minderjährige Tochter B im Jahr 2008 eine Familienunfallversicherung unter Einbeziehung der AUB abgeschlossen hatte. B erlitt im Jahr 2010 einen Skiunfall, der operativ behandelt werden musste; der VN der Kl. erhielt aus der Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung i.H.v. 13.275 EUR. Diese Leistung behielt er für sich und gab sie nicht an seine Tochter weiter. Hierauf verklagte die volljährig gewordene Tochter den VN erfolgreich. Die Kl. gewährte ihrem VN für das Verfahren Versicherungsschutz; die Kosten des Rechtsstreits wurden von der Kl. gezahlt.

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