Die Neuregelung des § 55 Abs. 5 RVG ist ab ihrem Inkrafttreten am 5.8.2009 anzuwenden. Deshalb ist im Verfahren auf Festsetzung der Prozesskostenhilfevergütung die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nur dann zu berücksichtigen, wenn der Rechtsanwalt auf die Geschäftsgebühr Zahlungen erhalten hat.

(Leitsatz des Bearbeiters)

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.8.2009 – 4 E 1609/08

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?