Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung erarbeitet, zu dem derzeit die Verbände und beteiligten Fachkreise angehört werden. Mit dem Gesetz soll insbesondere erreicht werden, dass Zwangsvollstreckungsanträge vermehrt rein elektronisch bearbeitet werden. Die Anzahl der Hybrid-Verfahren, bei denen Vollstreckungstitel im Nachgang zu dem elektronischen Antrag per Post hinterhergesandt werden müssen, soll dadurch reduziert werden.
Quelle: www.bmj.de
Autor: Karsten Funke
Karsten Funke, Richter am Landgericht, München
zfs 10/2023, S. 542
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