Zustellung des Bußgeldbescheides an ein Rechtsanwaltsbüro ("Rechtsanwaltsbüro N, H, M") unterbricht nicht die Verjährung gem. § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG, wenn sich lediglich ein in diesem Büro tätiger Rechtsanwalt zum Verteidiger bestellt hat.

(Leitsatz der Schriftleitung)

AG Lippstadt, Urt. v. 20.8.2008 – 9 OWi-361 Js 422/08 OWi-151/08

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