Eine weitere Bemessungsmethode beruht auf der pauschalen Ermittlung des merkantilen Minderwerts, mitgeteilt beispielsweise für die (damalige) Regulierungspraxis der Schweiz (sog. "Schweizer Formel"), wonach pauschal 20 % der Reparaturkosten (netto) als Wertminderung angenommen wurde. Die Hamburger Instanzgerichte und das AG Bremen haben danach eigene Methoden entwickelt, die entweder auf die Laufleistung (Hamburger Modell) oder auf das Fahrzeugalter (Bremer Modell) abstellen. Diese Modelle haben unter maßgeblichem Einfluss von Jordan Eingang in die Entschließungen des 13. Verkehrsgerichtstages 1975 (Goslarer Modell) gefunden. Die Höhe der Wertminderung hängt danach vom Zulassungsjahr unter Begrenzung der Laufleistung und der Höhe der Reparaturkosten ab, die in der nachfolgenden Tabelle veranschaulicht werden soll:
1. Zulassungsjahr (bis 20.000 km Laufleistung) |
30 % der Reparaturkosten |
2. Zulassungsjahr (bis 40.000 km Laufleistung) |
25 % der Reparaturkosten |
3. Zulassungsjahr (bis 60.000 km Laufleistung) |
20 % der Reparaturkosten |
4. Zulassungsjahr (bis 80.000 km Laufleistung) |
15 % der Reparaturkosten |
5. Zulassungsjahr (bis 100.000 km Laufleistung) |
10 % der Reparaturkosten |
Bei dem angeführten Beispiel eines Reparaturschadens von 10.000,00 EUR im 1. Zulassungsjahr und bis zu 20.000 km Laufleistung entspricht dies einer Wertminderung von 30 % (= 3.000,00 EUR). Ein merkantiler Minderwert soll bei sog. Einfachschäden (das sind Schäden an der Außenhaut und den Anbauteilen, die mit einfachen Mitteln – Schrauben, Punktschweißverbindungen, Ausbeulen – behoben werden können und wobei der ursprüngliche Zustand voll wieder hergestellt wird) nicht in Betracht kommen. Bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind oder bis zum Unfall eine Laufleistung von mehr als 100.000 km aufweisen, soll ebenfalls keine Wertminderung anfallen. Die pauschale Berechnung der Wertminderung hat, über die Entschließungen des 13. Verkehrsgerichtstag hinaus, keine weite Verbreitung gefunden und ist vom BGH als "zu schematisch" bezeichnet worden.