Der Geschädigte kann von dem privaten Haftpflichtversicherer des Schädigers die Herausgabe eines Gutachtens des mit der Besichtigung und Begutachtung des beschädigten Kfz befassten Sachverständigen verlangen.
AG Hannover, Urt. v. 2.5.2012 – 461 C 9491/11
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