Die gegen Elementarschäden bei der Bekl. versicherte Kl. meldete der Bekl. am 3.1.2011 einen Schaden durch Schneedruck, aufgrund dessen fortdauernd Schmelzwasser über ein eingedrücktes Vordach in ihr Anwesen eindringe. Ein Versicherungsvertreter der Bekl. besichtigte daraufhin den Schaden, fertigte Fotos an, nahm eine Schadenanzeige auf und bat die Kl. um einen Kostenvoranschlag. Als er eintraf leitete er die Schadenanzeige an die Bekl. weiter, die daraufhin – vier Wochen nach der Schadensmeldung – einen Sachverständigen zur Kl. entsandte. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Kl. allerdings bereits mit Instandsetzungsarbeiten begonnen, sodass Feststellungen zur Schadensursache nicht mehr möglich waren.

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