Der Kl. verlangt von der Bekl. die Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen. Er beantragte am 8.8.2008 bei der Bekl. den Abschluss eines Rentenversicherungsvertrags mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Die Bekl. nahm den Antrag an und übersandte dem Kl. den Versicherungsschein. Der Kl. hat behauptet, keine Widerrufsbelehrung erhalten zu haben.

Nachdem der Kl. Versicherungsbeiträge i.H.v. insg. 8.008,75 EUR gezahlt hatte, kündigte er den Vertrag zum 30.6.2011. Die Bekl. zahlte daraufhin einen Rückkaufswert von 3.432 EUR aus. Mit Schreiben v. 15.4.2013 erklärte der Kl. den Widerruf seiner Vertragserklärung. Mit der Klage verlangt er, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, die Rückzahlung der geleisteten Beiträge nebst Zinsen abzgl. des bereits gezahlten Rückkaufswerts, insg. 5.710,24 EUR.

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