I. Die Klägerin verlangt von den Beklagten die gesamtschuldnerische Zahlung von Schmerzensgeld, Ersatz materieller Schäden, die Feststellung ihrer Einstandspflicht für weitere materielle und immaterielle Schäden sowie den Ersatz außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten aufgrund eines Verkehrsunfalles am 25.4.2019. Sie hält angesichts des Unfallhergangs eine Haftungsquote von 50 % zu Lasten der Beklagten für gerechtfertigt. Nach Klageabweisung durch das Landgericht auf der Grundlage eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens verfolgt die Klägerin ihr ursprüngliches Klageziel in reduziertem Umfang weiter. Sie rügt die Verletzung materiellen Rechts und die aus ihrer Sicht erforderliche und durch das Landgericht unterlassene Beweiseinholung durch Vernehmung eines Zeugen.

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