1. Die Feststellungsklage gegen einen Gebäudeversicherer ist auch dann zulässig, wenn in den Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren zur Schadenshöhe vorgesehen ist.

2. Der Austritt von Wasser aus der Zuleitung eines Zahnarztstuhles ist ein versicherter Leitungswasserschaden.

3. Ist zwischen den Parteien eines Versicherungsvertrages ein Direktinkasso vereinbart, kommt der VN nicht in Verzug, wenn eine qualifizierte Mahnung allein seinem Versicherungsmakler zugeht.

OLG Dresden, Urt. v. 12.5.2020 – 4 U 2047/19

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