Hat der Betroffene ausgerechnet zu dieser Zeit eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot verwirklicht und will er sodann sein Fahrverbot bei der Bußgeldstelle antreten, wird regelmäßig die Vollstreckung des Fahrverbots mit dem alten Führerschein abgelehnt, wenn dies dem Sachbearbeiter auffällt. Die Bußgeldstelle akzeptiert den alten rosafarbenen Führerschein nicht, da er nicht mehr gültig ist. Die Vollstreckung des Fahrverbots wird damit zurückgewiesen, obwohl der Betroffene die Sanktion antreten will. Damit hat der Betroffene bereits mindestens eine Woche verloren. Im geplanten Zeitraum kann er das Fahrverbot nicht antreten, was für den Betroffenen erhebliche negative berufliche Auswirkungen haben kann. Die Bußgeldstelle sendet dem Betroffenen nach einigen Tagen den alten Führerschein zurück mit dem Hinweis, dass die Frist von einem Monat zur Vollstreckung des Fahrverbots noch nicht begonnen hat. In diesem Fall wird sie den Betroffenen zunächst auffordern, einen gültigen Führerschein einzureichen. Dazu muss dieser bei der zuständigen Führerscheinstelle am Wohnort des Betroffenen zunächst umgetauscht werden. Der Betroffene muss zunächst einen neuen Kartenführerschein beantragen, er könne bei der Führerscheinstelle auch eine neue vorläufige Fahrerlaubnis beantragen. Problematisch ist, dass bei Führerscheinstellen in der Praxis eine zusätzliche Wartezeit für einen solchen Termin zum Führerscheinumtausch, der oft nur online vereinbart werden kann, einzuplanen ist. Dieser Umstand kann dazu führen, dass er erst mehr als einen Monat nach dem Umtausch das Fahrverbot antreten kann. Ist das Fahrverbot bereits ohne Abgabefrist mit Rechtskraft wirksam und anzutreten, so dürfen sogar ab sofort keine Fahrzeuge mehr geführt werden.
Das genannte Vorgehen einiger Bußgeldstellen erscheint nicht bürgernah und erzürnt die betroffenen Personen erheblich. Dass die Bußgeldstelle das Antreten einer Nebenfolge der Sanktion ablehnt, wird vielfach gar als schikanös empfunden. Dabei erscheint das geschilderte Verhalten der Behörde, den Antritt eines Fahrverbots mit einem abgelaufenen Dokument nicht zu akzeptieren, fragwürdig. So bleibt grundsätzlich die Fahrberechtigung bestehen, auch bei abgelaufenem Dokument. Im Übrigen können sogar Fahrverbote gegen Betroffene ausgesprochen werden, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, wie Fahrverbote nach E-Scooter-Fahrten unter Alkohol.