Der nächste Fall beschreibt eine äußerst schwierige und komplexe Betreuung eines Geschädigten durch den Reha-Dienst in sehr enger Zusammenarbeit mit dem Versicherer.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall erlitt der Geschädigte ein schweres Polytrauma (Wachkomapatient).
Von Anfang an bestand eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Geschädigtenseite, Versicherer und Reha-Dienst. Die ersten Gespräche zwischen Reha-Dienst, Angehörigen und Ärzten fanden direkt in der Rehaklinik statt. Ziel war u.a. auch die Überleitung zur Pflege ins häusliche Umfeld. Da diese Überleitung ins häusliche Umfeld nicht sofort möglich war, erfolgte zunächst eine Überleitung in eine Wohngruppe Phase F. Die Unterbringung in dieser Einrichtung wurde kurzfristig durch den Reha-Berater organisiert.
Es fand regelmäßig ein enger Austausch zwischen der Familie des Geschädigten, deren Rechtsanwalt, dem Versicherer, und den behandelnden Ärzten, Therapeuten und Pflegepersonen statt.
Da die Pflege des Geschädigten im häuslichen Umfeld erfolgen sollte, ermittelte und plante ein Bauberater des Reha-Dienstes den behinderungsbedingten Mehrbedarf im häuslichen Umfeld. Die Haftpflichtversicherung erteilte daraufhin eine Kostenzusage für die erforderlichen Umbauten. Diese wurden ausgeführt und durch den Bauberater gesteuert und überwacht. Somit konnte eine Überleitung ins häusliche Umfeld erfolgen.
Die Pflege des Geschädigten im häuslichen Umfeld wird durch die Implementierung eines Arbeitgebermodells sichergestellt.
Im Rahmen des Arbeitgebermodells kann der Geschädigte über ein persönliches Budget verfügen und so zum Arbeitgeber seines eigenen Teams von Pflegekräften werden. Das bedeutet, dass er selbst ein Team an Pflegekräften, unterstützt vom Reha-Dienstleister, aussucht und beschäftigt. Dies gewährleistet eine individuelle und fokussierte Betreuung. Ambulante Pflegedienste können diese erforderliche pflegerische Versorgung aufgrund des Fachkräftemangels im Pflegebereich und der strengen zeitlichen Vorgaben der Kostenträger zunehmend seltener gewährleisten. So können sich Geschädigte nach schweren Unfällen, einhergehend mit einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit, den Wunsch erfüllen, nach der Krankenhausbehandlung ins vertraute häusliche Umfeld zurückzukehren, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.
Die Reha-Beraterin unterstützt weiterhin die Angehörigen bei der fachärztlichen Anbindung, der Optimierung der Therapiemaßnahmen (zum Beispiel Musiktherapie), bei pflegerischen Angelegenheiten und bei der Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung.
Dieser Fall veranschaulicht besonders deutlich die Sinnhaftigkeit der Durchführung eines Reha-Managements. Nur durch den Reha-Dienst kann eine einheitliche Evaluation erfolgen, welche dann die einheitliche Steuerung und Betreuung von hochkomplexen Fällen ermöglicht. Auch wird durch die laufende Betreuung durch den Reha-Dienst sichergestellt, dass die geplanten Maßnahmen tatsächlich, zeitnah und ohne Redundanzen durchgeführt werden. Hierdurch bestehen erhöhte Erfolgsaussichten bzgl. der gesetzten Ziele und helfen schlussendlich dem Betroffenen.
Mit anderen Worten: Der Reha-Dienst sorgt dafür, dass viele verschiedene Zahnräder – wie z.B. Kommunikation aller Beteiligten miteinander, pflegerische Versorgung (im heimischen Umfeld), Betreuung, Heilmittelversorgung etc. – ohne Komplikationen ineinandergreifen und eine einheitliche Versorgung des Geschädigten sichergestellt wird.